Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil gegen Thomas Middelhoff Erst Retter, dann Buhmann Stefan Schelp
Bielefeld (ots)
Eine Geschichte wie die vom Aufstieg und Fall des Thomas Middelhoff kann man kaum erfinden. So skurril, so emotional, so unglaublich ist sie, dass Filmemacher Nico Hofmann ("Unsere Mütter, unsere Väter", "Die Flucht") angeblich schon über die Besetzungsliste nachdenkt. Thomas Middelhoff war "Big T", der Mann, der Bertelsmann in einem Jahr so viel Gewinn bescherte, wie der Konzern in allen Jahren nach dem Krieg insgesamt nicht gemacht hatte. Der Bertelsmann fit fürs nächste Jahrtausend gemacht hat. Und dann von Nachkriegsgründer Reinhard Mohn aus der Firma gekegelt wurde. Middelhoff war der Mann, der als der Retter von Karstadt gefeiert wurde, als er sich aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand locken ließ. Wie sich später herausstellte, wurde er zu früh gefeiert. Middelhoff ging ein halbes Jahr vor der Insolvenz. Aus dem Retter wurde der Buhmann. Danach ist übrigens nichts besser geworden bei Karstadt. Mit dem deutsch-amerikanischen Strahlemann Nicolas Berggruen nicht. Und ob sich unter dem neuen Eigner René Benko alles zum Besseren wendet, ist auch noch nicht ausgemacht. So lange, wie Thomas Middelhoff erfolgreich war, hat kein Huhn und kein Hahn danach gekräht, ob der Manager per Hubschrauber einen Stau umflogen hat oder Geld für eine Festschrift dem Arcandor-Konzern in Rechnung stellte. Erst als der Insolvenzverwalter anfing, jeden Euro umzudrehen, wurde es eng für Middelhoff. Die Menschen nehmen ihm sein manchmal großspuriges Auftreten und die Selbstverständlichkeit, mit der er Privilegien in Anspruch genommen hat, vor allem deshalb übel, weil Middelhoff Manager und nicht Unternehmer war. In den Augen der Karstadt-Belegschaft ist er allzu großzügig mit fremdem Geld umgegangen, während sie selbst über Gehaltskürzungen, Sozialpläne und Entlassungen verhandeln mussten. Ihre Existenzen standen auf dem Spiel, während Middelhoff nur ein paar Stunden Zeit herausholen wollte. Das Urteil gegen Thomas Middelhoff dürfte in vielen Konzernen, ganz sicher auch jenen, die im Dax 30 notiert sind, mit hohem Interesse beobachtet worden sein. Möglicherweise mischt sich auch ein wenig Furcht hinein. Denn natürlich sind auch die Dax-Vorstände, nicht anders als einst Thomas Middelhoff, mit dem firmeneigenen Jet unterwegs. Das gilt für Bankvorstände nicht anders als für die Chefs von Energiekonzernen. Möglicherweise hat sich auch hier manches Mal das Manager- mit dem privaten Interesse vermengt. Viele Topleute sind es nicht gewohnt, solche Dinge zu hinterfragen. Sollte sie dereinst das Glück verlassen, könnten sich die Gerichte auch mit ihnen beschäftigen. Und wenn schon, wie in Middelhoffs Fall, 800.000 Euro mit drei Jahren Haft bestraft werden, dann stellt sich die Frage, ob die Liste verurteilter Manager in den kommenden Jahren noch länger werden könnte. Die Richter haben eben nicht bewertet, ob ein Thomas Middelhoff oder andere, ihm vergleichbare Manager eigentlich "das Gute" wollten oder nicht. Die Richter bewerten, ob die Menschen, die vor ihnen stehen, sich an die Gesetze halten und ob sie die Wahrheit sagen. Und eben dies hat Middelhoff nach Ansicht des Gerichts nicht getan. Was Manager dürfen, was sie nicht dürfen und was sie aus moralischen Dingen besser lassen sollten, wird gerade neu ausgelotet. Jetzt vor Gericht, demnächst vielleicht auf der Leinwand.
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