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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Tücken der Grundsteuer Hannes Koch

Bielefeld (ots)

Die Grundsteuer ist oft eine Steuer auf Wohnraum. Deswegen erscheint es verständlich, wenn sich nun viele Leute - Immobilienbesitzer wie Mieter - Sorgen machen, dass die Wohnungen teurer werden. Für Millionen Häuser könnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag diese Wirkung tatsächlich entfalten. Bei der nun nötigen Reform des Gesetzes müssen Bund, Länder und Kommunen deshalb vorsichtig sein. Sie sollten das Ziel verfolgen, die regionalen Preisanhebungen in engen Grenzen zu halten. Überraschend kam das Urteil des Verfassungsgerichts nicht. Die sogenannten Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer stammen in Ostdeutschland von 1935, im Westen von 1964. Seitdem ist einiges passiert. Die alten Maßstäbe bilden einfach nicht die aktuellen Werte vieler Immobilien ab. Frühere Mietskasernen enthalten heute oft keine Arbeiter-Wohnklos mehr, sondern 150-Quadratmeter Luxuswohnungen mit entsprechender Rendite. Warum also sollten nicht die Immobilienbesitzer einen größeren Teil ihres Gewinns an die Gemeinschaft abtreten - in Gestalt der höheren Grundsteuer? Weil die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden darf. Nicht die Hausbesitzer zahlen sie, sondern die Mieter. Mehr Steuer bedeutet daher, dass es teurer wird, das Grundbedürfnis des Wohnens zu befriedigen. Und wenn man den Immobilieneignern gesetzlich verböte, die Abgabe umzulegen? Das reduzierte die Gewinnmarge der Vermieter, wodurch möglicherweise weniger neue Wohnungen gebaut würden. Keine gute Idee in einer Zeit, da Mangel an Wohnraum herrscht. Bis zu zwei Millionen Unterkünfte fehlen derzeit in Deutschland, vor allem günstige. Hohe Mieten wegen knappen Angebots gelten schon als Teil der neuen sozialen Frage. Trotzdem kann die Politik das Karlsruher Urteil nicht ignorieren. Gestiegene Immobilienpreise werden besonders in den Innenstädten von München, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden und anderenorts zu höheren Abgaben führen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, den Anstieg auf ein sozialverträgliches Maß zu begrenzen. Die Bundesländer könnten die Steuer regional differenzieren. Auch die Kommunen wählen ihre Hebesätze selbst. Und schließlich sollte die Wertanpassung, wie vom Verfassungsgericht ermöglicht, über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, um plötzliche Sprünge zu vermeiden.

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