Neue Westfälische (Bielefeld): Streikverbot für Beamte bleibt Bestehen Auch Lehrer haben Grundrechte Miriam Scharlibbe
Bielefeld (ots)
Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken, sagt das Bundesverfassungsgericht. Damit bestätigt es nur den Status quo, könnte man meinen. Tatsächlich aber ist das Urteil ein Rückschritt im Kampf gegen die Ungleichheit im Lehrerzimmer. Denn an jeder Schule in Deutschland gibt es Pädagogen, die mehrere 100 Euro weniger verdienen als ihre Kollegen. Obwohl sie dieselbe Arbeit machen. Gewerkschaften rechnen vor, dass angestellte Lehrer in NRW im Schnitt 1.000 Euro brutto mehr verdienen müssten, um am Ende des Monats auf das gleiche Nettogehalt zu kommen, wie ihre verbeamteten Kollegen. Irrwitzigerweise begründet das Verfassungsgericht seine Entscheidung genau mit dieser Besserstellung. Wer mehr verdient und eine bessere soziale Absicherung erfährt, soll nicht auch noch streiken dürfen. Den harten Arbeitskampf können exklusiv die schlechter bezahlten Tarifbeschäftigten übernehmen. Was sie dann erstreiten, dürfen sie allerdings nicht exklusiv genießen. In der Realität werden die von den angestellten Lehrern erkämpften Verbesserungen, wie Einmalzahlungen und lineare Erhöhungen, häufig auf Beamte übertragen. Man stelle sich nur vor, welche Verbesserungen für die Tarif-Lehrer möglich wären, könnten sie auf die geballte Streik-Kraft ihrer Kollegen zählen. Stattdessen wird an dem Zweiklassensystem festgehalten. Das schadet auch den Kindern. Schon jetzt haben die Bundesländer große Not freie Lehrerstellen zu besetzen. Der Beamtenstatus hat seinen Glanz verloren. Die Arbeitsbelastung ist vielen jungen Menschen zu hoch. Inklusion, Integration und das Erlernen gesellschaftlicher Umgangsformen - Staat und Eltern laden immer mehr Erziehungsaufgaben bei den Schulen ab. Sollten da nicht alle Lehrer ihre Grundrechte wahrnehmen dürfen - auch das Streikrecht? Am Ende ist dieser Streit ein Stellvertreter-Kampf. In Deutschland gibt es bei einem der wichtigsten Berufe zu viele Unterschiede - bei der Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und der Altersgrenze für Beamte. Zwangsläufig stellt sich die Frage, ob Lehrer überhaupt noch Beamte sein müssen oder ob dieser Status nicht Vertretern der Justiz und Strafverfolgung vorbehalten sein sollte? Schließlich dürfte bei der Ausbildung von Pädagogen Leidenschaft wichtiger sein, als die Treue zum Dienstherrn. Da Arbeitnehmervertreter aber kaum eine Schlechterstellung für drei viertel ihrer Leute fordern werden, braucht es eine Verbesserung für die Angestellten. Und die muss im Portemonnaie spürbar sein.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell