Rechtsextremistische Polizisten¶ Anstrengender Rechtsstaat¶
Bielefeld (ots)
Lothar Schmalen, Düsseldorf¶
Auch für Polizeibeamte, die im Verdacht rechtsextremistischer Gesinnung stehen, gilt der Rechtsstaat. Dies muss noch einmal betont werden, nachdem Beamte, die zumindest zeitweise einer Chatgruppe angehörten, in der übelste rechtsextremistische Propaganda ausgetauscht wurde, wieder im Dienst sind. Dass für manche dieser Polizisten die Vorwürfe nur deshalb keine Folgen haben, weil sie straf- oder dienstrechtlich verjährt sind, ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Das Recht sieht nun einmal solche Verjährungsfristen vor. Wer das für falsch hält - und auf die Idee könnte man bei Polizeibeamten kommen, muss die gesetzliche Grundlage dafür ändern. Solange das nicht geschieht, gilt die Verjährung - auch wenn das Vertrauen in einen Polizeibeamten, der Jahr und Tag am Tausch von rechtsextremistischen Dateien beteiligt war, erschüttert sein dürfte. Denn eigentlich gehört der Schutz des Grundgesetzes, gegen dessen Werte solches Propagandamaterial massiv verstößt, zu den vornehmsten Aufgaben eines Polizeibeamten. Wie nun mit Beamten, die nur wegen des Verjährungsprinzips ohne Folgen davon kommen, weiter umgegangen werden soll, das ist in der Tat ein großes Problem für die Polizei.
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