Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Kabinettsbeschluss zur Anreizregulierung
Annehmbare Lösungen für kleine Netzbetreiber
Grundproblem bleibt Orientierung am Besten
Berlin (ots)
Das Urteil des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) über den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnungsentwurf zur Anreizregulierung fällt differenziert aus. "Für die kleinen Netzbetreiber sind annehmbare Vereinfachungsregelungen gefunden worden. Wir erkennen an, dass die Bundesregierung die Bedenken des VKU in diesem Punkt ernst genommen hat", sagte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU. Positiv sei auch zu sehen, dass für den Abbau aller Ineffizienzen nunmehr zwei Regulierungsperioden von jeweils 5 Jahren vorgesehen seien. Damit hätten die Unternehmen Zeit für Effizienzsteigerungen gewonnen. Das Grundproblem bleibe jedoch bestehen: die Orientierung beim Effizienzvergleich am Klassenbesten. "Im Ergebnis läuft dies auf eine Entwertung der Netze und damit Vernichtung kommunalen Vermögens hinaus. Dies können wir nach wie vor nicht akzeptieren", erklärte Schöneich. Statt der Orientierung am Klassenbesten fordert der VKU die Orientierung am durchschnittlich effizienten Netzbetreiber. Nur dann hätten bereits effiziente Netzbetreiber eine Chance, überdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Schöneich appellierte an die Bundesländer, im Bundesratsverfahren weitere Verbesserungen vorzunehmen, damit es zu realistischen Vorgaben für die Unternehmen komme.
Die Vereinfachungsregeln sehen vor, dass der Schwellenwert für kleine Netzbetreiber auf 30.000 Stromkunden und 15.000 Gaskunden angehoben wird. Damit könnten mehr als 75% der Netzbetreiber von dieser Option Gebrauch machen. Für die Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen, wird ein pauschaler Effizienzwert zugrunde gelegt. Sie müssen ihre Effizienz jährlich um 1,25 % steigern. Hinzu kommt die allgemeine Produktivitätsrate, die auf 1,25 % für die ersten 5 Jahre und für die zweiten 5 Jahre auf 1,5 % festgesetzt werden soll. Diese Festsetzung ist nach Meinung des VKU weiterhin nicht nachvollziehbar.
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