Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Stadtwerke auf Wettbewerbskurs
EU droht KWK-Gesetz zu kippen /
Probleme bei der Verbändevereinbarung Strom
Krefeld (ots)
"Die Stadtwerke haben sich im Wettbewerb gut behauptet. Die mit 1 bis 3 % geringe Wechselbereitschaft der Haushaltskunden zeigt, dass die Kundennähe und das flexible Preis- und Leistungsangebot der Stadtwerke sich auszahlen." Dies betonte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, auf der Versammlung der mit 226 Unternehmen mitgliederstärksten Landesgruppe NRW in Krefeld. Dabei mahnte Schöneich auch die Umsetzung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes an, das eine Soforthilfe für die umweltfreundlichen KWK-Anlagen sichern und so Investitionsruinen vermeiden soll. Schöneich: "Seit 4 Monaten ist das Gesetz in Kraft, aber die Zahlungen der vorgelagerten Netzbetreiber an die Stadtwerke verlaufen bisher nur schleppend." Hier versuchten einige, von den Schwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes zu profitieren. Und nun drohe auch noch Gefahr von der EU-Wettbewerbskommission, die diese Zahlungen - wie es in Brüssel zu hören ist - als unzulässige Beihilfen betrachtet. "Dies können wir nicht zulassen. Wir müssen dieses Gesetz retten." so Schöneich.
Mit Blick auf die vor wenigen Tagen von einigen neuen Stromanbietern gegründete "Initiative Pro Wettbewerb" sagte Schöneich: "Bei diesen Newcomern sehe ich ein seltsames Wettbewerbsverständnis: Wettbewerb funktioniert aus deren Sicht anscheinend nur dann, wenn ein Kunde seinen Lieferanten wechselt. Wenn der sich jedoch weiterhin für den alten Anbieter entscheidet, dann arbeite der Markt nicht richtig. Dem kann ich nur entgegenhalten: Auch Kundentreue ist ein Ergebnis von Wettbewerb, ob es einem passt oder nicht." Und das ausgerechnet die neuen Stromanbieter, die so tun, als hätten sie das Wort "Markt" erst erfunden, jetzt nach dem Staat rufen, sei doch sehr verwunderlich. "Ich habe das Gefühl, man erkennt langsam, dass die Kunden sich nicht einfach mit millionenschweren Werbekampagnen massenweise zum Wechsel bewegen lassen."
Die Stadtwerke dürften sich jedoch auf ihrem bisherigen Erfolg nicht ausruhen. Durch die rasante Änderung der Marktstrukturen, die Konzentration in der Energiewirtschaft hin zu einer Oligopol-Bildung und die weiteren Liberalisierungs- und Deregulierungsbestrebungen der EU beim ÖPNV und bei der Wasserversorgung würden in vielen Städten und Gemeinden der vorschnelle Verkauf ihrer Unternehmen gefördert. Dieser schleichenden Tendenz müsse man entgegentreten. Deshalb appellierte Schöneich an die Kommunalpolitiker, sich auf die zentralen Funktionen ihrer Stadtwerke zu besinnen: sie seien wertvolle Infrastrukturdienstleister, wichtige kommunalpolitische Gestaltungselemente und Garant für den Wettbewerb in einem zur Konzentration tendierenden Energiemarkt. Vor allem sollten sie auch über die Gemeindegrenzen hinweg horizontale Kooperationen mehrerer Stadtwerke miteinander fördern, um hierdurch wertvolle Synergieeffekte freizusetzen. Hier gebe es bereits viele nachahmenswerte Beispiele.
"Bei der Umsetzung der Verbändevereinbarung Strom gibt es noch Probleme", wie Dr. Norbert Ohlms, Vorsitzender der Landesgruppe NRW und Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH, betonte. Erst jüngst musste die hierfür vorgesehene Clearingstelle einen Streit zwischen RWE Energie AG und den Stadtwerken Münster um sogenannte "All-Inclusive"-Verträge schlichten. Der zwischenzeitlich vorliegende Schiedsspruch besage nun sehr deutlich, dass Netz und Handel strikt zu trennen sind und ein Netzanschluss- und Netznutzungsvertrag vom Kunden mit dem Verteilnetzbetreiber abzuschließen ist. Ein weiteres Problem sei der Termin zur Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte gewesen. Die bei vielen Mitgliedsunternehmen eingetretene Verzögerung lag weniger bei den Unternehmen selbst begründet, so Ohlms, als vielmehr darin, dass der Leitfaden zur Ermittlung der Entgelte erst sehr spät veröffentlicht wurde, die Entgelte der vorgelagerten Netze noch nicht festlagen und an den vielen noch immer nicht geklärten Fragen mit dem KWK-Vorschaltgesetz. Wegen der erforderlichen Aufteilung des Stromabsatzes auf jeden Händler in jeder Stunde komme es darüber hinaus zu einer Datenexplosion: Waren es bisher pro Kunde vier Größen, so seien es nun 35.040 pro Jahr, d. h. schlagartig eine Verzehntausendfachung von Daten. Dies bewirke zwangsweise eine Erhöhung der Kosten und könne gerade bei den kleineren Unternehmen zu größeren Schwierigkeiten bis hin zum Datenkollaps führen. Ein Problem, dass nicht in der Verbändevereinbarung geregelt wurde, sei das Wechselentgelt. Der Lieferantenwechsel verursache Kosten, die dem Verursacher separat in Rechnung gestellt werden müssen. Die Alternative sei, diese Kosten zu sozialisieren und den Netznutzungsgebühren hinzuzurechnen. Die neuen Stromanbieter behaupten, so Ohlms, dass diese Wechselgebühren kartellrechtswidrig seien. Dem könne man nur entgegenhalten, dass die nordrhein-westfälische Kartellbehörde gerade in diesen Tagen im Fall Münster pauschalierte Umstellungskosten in Höhe von 49 DM akzeptiert habe.
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