Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU-Vize-Präsident Hasenkamp zum Kreislaufwirtschaftsgesetz "Vorliegender Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gefährdet Bestand der öffentlichen Abfallentsorgung"
Düsseldorf (ots)
Patrick Hasenkamp, Vize-Präsident des VKU, hat heute während einer Landtagsanhörung in Düsseldorf deutlich gemacht, dass eine nachhaltige und bürgerfreundliche Kreislaufwirtschaft nur mit den Kommunen möglich ist.
Er sagte bei dieser Gelegenheit: "Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes an die EU-Abfallrahmenrichtlinie gefährdet in massiver Weise den Bestand der öffentlichen kommunalen Abfallentsorgung und die Stabilität der Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger."
Er machte weiterhin darauf aufmerksam, dass es Verdienst der kommunalen Abfallwirtschaft gewesen sei, dass Deutschland die höchsten Recyclingquoten in Europa habe. Außerdem sagte er: "Um weiterhin hohe Recyclingquoten zu erzielen, ist es wesentlich, dass die Bundesregierung ein stabiles und bürgernahes System der Abfallwirtschaft ermöglicht. Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt dafür nicht die nötigen Rahmenbedingungen."
Außerdem sorgten die Kommunen für transparente Organisationsstrukturen. Dies sei in liberalisierten Bereichen der Abfallwirtschaft wie der Entsorgung von Verpackungen nicht der Fall.
Ende Oktober 2011 wird der Bundestag über das Kreislaufwirtschaftsgesetz abstimmen. Ende Mai 2011 hatten sich die Vertreter im Bundesrat gegen wesentliche Punkte des Entwurfs der Bundesregierung ausgesprochen, der eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft in Deutschland vorsieht.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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