Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Kommunen und VKU zur Bundestagsentscheidung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
"Druck der Kommunen bringt Bewegung beim Abfallrecht: Korrekturen des Bundes sind Schritt in die richtige Richtung"
Berlin (ots)
Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) halten die Korrekturen der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, über das der Bundestag am morgigen Freitag entscheiden wird, für einen Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Gesetzesplänen: "Nach langen Verhandlungen sind die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen den Kommunen entgegenkommen. Den geänderten Gesetzentwurf können wir mittragen, auch wenn er in wesentlichen Punkten hinter unseren Forderungen zurückbleibt", betonten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat Hans Jörg Duppré (Landkreis Südwestpfalz), Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen) sowie des VKU, Oberbürgermeister Stephan Weil (Hannover).
Die Regierung hatte lange an Plänen für eine starke Liberalisierung der Abfallwirtschaft festgehalten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass private Entsorger im Rahmen einer so genannten gewerblichen Sammlung die Wertstoffe aus den Haushaltsabfällen bei den Bürgern hätten abholen können, während die teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen geblieben wäre - auch wenn dies Gebührenerhöhungen zur Folge gehabt hätte. Darauf hatten die Kommunen und ihre Verbände immer wieder hingewiesen.
Bei diesen Regelungen ist der Bund den Kommunen nun entgegenkommen. Eine starke Rolle der kommunalen Abfallwirtschaft wird gewahrt. Es müssen eine Reihe von Hürden genommen werden, bevor gewerbliche Sammlungen zum Zuge kommen können. Zum Beispiel darf die Gebührenstabilität nicht gefährdet werden. Andernfalls können die rechtlich zuständigen Kommunen gewerbliche Sammlungen untersagen. Gleiches gilt, wenn durch die gewerbliche Sammlung Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von ihm beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle sicherstellt.
"Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sind mit den Korrekturen am Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor dem Rosinenpicken privater Firmen zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und letztlich der gebührenzahlenden Bürger gewarnt. Dieses Rosinenpicken wird jetzt deutlich erschwert", so die Präsidenten. Denn private Entsorger dürften sich nicht wirtschaftlich lukrative Stoffe zur Wiederverwertung heraussuchen können und den Kommunen den wertlosen Restmüll überlassen, den diese dann auf Kosten der Gebührenzahler zu beseitigen haben.
Die Verbände bleiben bei ihrer Auffassung, dass das Europarecht keine Liberalisierung der Abfallwirtschaft erfordert. Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen zur gewerblichen Sammlung mit europarechtlichen Vorgaben. Im Übrigen wolle man die Gesetzesnovelle aber nun im Sinne einer bürgerfreundlichen und nachhaltigen Abfall-wirtschaft konstruktiv weiter begleiten, erklärten Ude, Duppré, Schäfer und Weil.
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU muss sichergestellt werden, dass die derzeit bestehenden hochwertigen, den lokalen Verhältnissen angepassten Bringsysteme zur Abfallentsorgung - zum Beispiel Wertstoffhöfe - uneingeschränkt erhalten bleiben können. "Wir erwarten außerdem, dass die Aussage des Bundesfinanzministeriums eingehalten und durch die Gesetzesnovelle die Befreiung der kommunal verantworteten Entsorgungstätigkeit von der Umsatzsteuer nicht tangiert wird", so die Präsidenten.
Für die Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung im Frühjahr 2012, bei der es um die Ausgestaltung eines Wertstofferfassungssystems gehen wird, stellten sie fest. "Hierbei muss klar sein, dass die Entscheidungshoheit über die Art und Weise der Wertstofferfassung bei den Kommunen liegen muss und die Erlöse den Bürgern zu Gute kommen."
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