Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Verkehrssichheit hat im Winterdienst oberste Priorität
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Berlin (ots)
"Die Mitarbeiter der Stadtreinigungsbetriebe in vielen deutschen Kommunen sind momentan im Einsatz, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Auch in diesem Jahr haben die Kommunen frühzeitig umfassende Vorbereitungen getroffen, um optimal auf den Wintereinbruch vorbereitet zu sein. Vielerorts haben sie ihre eigenen Salzlager aufgestockt, um etwaigen Engpässen bei der Nachlieferung von Streumitteln vorzubeugen. Reck: "Durch eigenes Salzmengenmanagement können die Kommunen, auch bei extremen und langanhaltenden Schneefällen, Versorgungssicherheit bei Streumitteln über mehrere Tage sicherstellen unabhängig von Nachlieferungen."
Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Etwa 25.000 Kilometer des kommunalen Streckennetzes der Priorität 1 räumen die für den Winterdienst zuständigen Betriebe allein in den zehn größten deutschen Kommunen. Verkehrsteilnehmer sollten Verständnis dafür haben, dass als erstes die Straßen geräumt werden, die bei Glätte gefährlich und besonders wichtig für den Verkehr in den Städten und Gemeinden sind. Reck: "Trotz größter Professionalität des Winterdienstes müssen sich die Stadtreinigungsbetriebe zunächst auf Strecken mit höchster Priorität, insbesondere, Durchgangsstraßen, Kreuzungen, Fußgängerüberwege und örtliche Gefahrenstellen, konzentrieren."
Beim Winterdienst kommt moderne Technik zum Einsatz: Alle größeren Kommunen nutzen Straßenwetterinformationssysteme (SWIS), einige sogar an besonders zur Glättebildung neigenden Stellen in die Straße eingebaute Glättemeldeanlagen, die die Einsatzzentralen mit Glatteiswarnungen versorgen. Dadurch können die Mitarbeiter des Winterdienstes effizient ihre Einsätze planen und diese frühzeitig auslösen.
Aber auch die Bürger sind beim Winterdienst in die Pflicht genommen. Auf Gehwegen obliegt den anliegenden Grundstückseigentümern tagsüber die komplette Winterwartung, die das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte umfasst. Nachts gibt es weder auf innerörtlichen Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht. Genaueres bestimmt die örtliche Satzung, über deren Inhalt sich jeder Grundstückseigentümer informieren sollte.
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