Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Duales System Deutschland: Chancen für kommunale Unternehmen im
Ausschreibungswettbewerb sichern
VKE fordert grundlegende
Novellierung der Verpackungsverordnung
Köln (ots)
Die Neuausschreibung der DSD-Leistungsverträge, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig ist und die ursprünglich schon im letzten Jahr erfolgen sollte, verzögert sich zusehends.
"Schuld sind die monatelangen Auseinandersetzungen der DSD AG mit dem Bundeskartellamt darüber, wie diese Leistungen auszuschreiben sind", bemängelt Klaus Evertz, Vorsitzender der Vereinigung der kommunalen Entsorgungswirtschaft im VKU: "Damit geht für die kommunalen Entsorger im Konflikt zwischen Wettbewerbs- und Umweltrecht jede Planungssicherheit verloren."
Besonders die kartellrechtlichen Bedenken gegen Kooperationen von kommunalen mit privaten Partnern in PPP-Modellen beschränken nach Ansicht von Evertz die kommunalen Unternehmen in ihrer Handlungs- und Organisationsfreiheit und führen zu Wettbewerbsnachteilen für die kommunale Entsorgungswirtschaft. "Die im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs liegende Dualität und Pluralität droht in dem bevorstehenden Ausschreibungsszenario verloren zu gehen und durch ein privatwirtschaftlich dominiertes Oligopol ersetzt zu werden", warnt Evertz. Weniger und nicht mehr Wettbewerb durch eine Pflicht zur Ausschreibung wäre die Konsequenz. Aus der Sicht des Kartellrechts müssten daher die Rahmenbedingungen der DSD-Ausschreibung eine Ausgestaltung erfahren, die auch kommunalen Unternehmen - unabhängig von der konkret gewählten Organisationsform - eine chancengleiche Teilhabe am Wettbewerbsgeschehen ermöglicht.
"Das Recht zur wettbewerbsgerechten Aufstellung kommunaler Unternehmen darf nicht bestritten werden, wenn es um Kooperationen und Allianzen geht", fordert Evertz. Dies gilt sowohl für interkommunale Formen der Zusammenarbeit als auch für PPP-Modelle.
Weiterhin spricht sich Evertz für eine gemeinsame Erfassung bzw. Verwertung der PPK-Fraktionen durch die kommunalen Entsorgungsunternehmen aus. "Dies entspricht der bislang bewährten Praxis und ist auch in Zukunft allein abfallwirtschaftlich zielführend im Wettbewerb", so Evertz.
Novellierung der Verpackungsverordnung notwendig
Daneben begrüßt die Vereinigung der kommunalen Entsorgungswirtschaft im VKU die jüngst bekannt gewordenen Überlegungen des Bundesumweltministers Trittin, eine grundlegende Novellierung der Verpackungsverordnung in Angriff zu nehmen. "Eine generelle einfache Regelung bezüglich des Zwangspfandes ist im Interesse der Rechtssicherheit für die Verbraucher, aber auch für die kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen unerlässlich", so Evertz.
In diesem Zusammenhang muss nach Auffassung der Vereinigung der kommunalen Entsorgungswirtschaft im VKU eine grundlegende ökologische und ökonomische Novellierung der Verpackungsverordnung in Angriff genommen werden. Denn die Verpackungsverordnung habe im Bereich der Verkaufsverpackungen die in sie gesetzten Erwartungen in weiten Bereichen nicht erfüllt. Während die Sammlung von Kartonverpackungen und Glas reibungslos laufe und eine weitgehende Verwertung sichergestellt sei, wurden die von Anfang an erkennbaren Probleme bei Leichtverpackungen nicht gelöst. Es ist ökologisch unsinnig, eine Getrenntsammlung sowie werkstoffliche Verwertung bis zum letzten Joghurtbecher durchzuführen. Das Maß der werkstofflichen Verwertung im Bereich der Leichtverpackungen solle daher auf 25 % beschränkt werden. Industrieverbände und Handel können dann selbst entscheiden, welche Verpackungen einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden, nur diese sollen dann wie bisher den grünen Punkt erhalten und über haushaltsnahe Systeme gesammelt und verwertet werden. Alle übrigen Verpackungen sollen der Reststoffsammlung zugeführt werden.
"Nur eine grundlegende ökologische und ökonomische Umgestaltung der Verpackungsverordnung sichert eine ökologisch hochwertige Verwertung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen und erhält den Dualismus und den Pluralismus in der Abfallwirtschaft," so das Fazit von Evertz.
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Wolfgang Prangenberg Tel.: 0221/3770-205
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