Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU-Landesgruppenversammlung NRW in Münster
Münster (ots)
Keine Versorgungssicherheit zu Discount-Preisen/Länder sollen eigene Zuständigkeit bei der Regulierung erhalten/Kritik am NRW-Landeswassergesetz
"Es gibt keine Versorgungssicherheit zu Discount-Preisen. Deshalb darf es nicht nur einseitige Anreize zur Senkung der Strom- und Gaspreise geben, sondern es müssen auch Anreize für Investitionen in die Versorgungssicherheit gemacht werden. Dieser Aspekt der Preisbildung wird in der derzeit stark emotionalisierten Diskussion vernachlässigt." Das sagte der Vorsitzende des VKU-NRW und Vize-Präsident des VKU Dr. Norbert Ohlms, Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH, heute auf der Landesgruppenversammlung des VKU-NRW in Münster. Vor mehr als 230 Stadtwerkevertretern sowie Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung betonte Ohlms, dass den Stadtwerken das notwendige Kapital zur Erhaltung und Modernisierung ihrer Energieverteilungsnetze zur Verfügung stehen müsse. Voraussetzung hierfür sei die Kostenorientiertheit der Netznutzungsentgelte. Von diesem Prinzip dürfe die Bundesregierung nicht abweichen, indem man ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Bedingungen einfach den bundesweit preisgünstigsten Netzbetreiber als Maßstab zu Grunde lege. "Werden die Netzentgelte durch die neue Gesetzgebung auf ein solches realitätsfernes Niveau herabgeregelt", so Ohlms, "fehlen uns die notwendigen Mittel, um die Netze zu pflegen, zu modernisieren und auszubauen".
Eine unmittelbar eigene Zuständigkeit bei der Regulierung des Netzzugangs fordert der VKU für die Bundesländer. Hier folge man auch dem Wunsch des Bundesrates, der am 24. September seine Stellungnahme zum neuen Energiewirtschaftsgesetz verabschieden wird. Die föderale Zuständigkeitsverteilung habe sich insbesondere im allgemeinen Kartellrecht bewährt. Die ausschließliche Betrauung der Bundesregulierungsbehörde trage zudem der Forderung nach einer schlanken und effizienten Regulierung nicht hinreichend Rechnung. Bei den Ländern sei ausreichend fachliche Kompetenz für die Aufsicht über den Netzzugang vorhanden. Eine Genehmigung der Energiepreise im Voraus, wie es die Bundesratsmehrheit wahrscheinlich fordern wird, hält der VKU bei 1.500 Netzbetreibern für schwer durchführbar und zu bürokratisch.
Eine kaum zu vermeidende Kostensteigerung stände den Stadtwerken durch die im Gesetz vorgeschriebene Unternehmensentflechtung ins Haus. Weder EDV-technisch noch personell darf der Netzbetrieb künftig mit anderen Unternehmensbereichen verbunden sein. Dies führe, so Ohlms, zu erheblichem Mehraufwand in Millionenhöhe und werde viele in den vergangenen Jahren erzielte Kosteneinsparungen wieder aufzehren.
Vollständig unsinnig und überflüssig sei daneben die zukünftige Zulässigkeit von Inselnetzen zur Versorgung von Gebäude- oder Grundstückskomplexen, so genannten Arealnetzen, innerhalb des Stadtwerke-Versorgungsgebiets. Mit solchen Netzen werde die kommunale Solidargemeinschaft durchbrochen, in der bisher alle Kunden den Anspruch auf gleiche Preise und Leistungen hätten.
Scharf kritisierte Ohlms den Entwurf der NRW-Landesregierung für die Novellierung des Landeswassergesetzes. Dieser Entwurf greife weit in die gewachsenen Strukturen der Wasser- und Abwasserwirtschaft in NRW ein und beschränke sich leider nicht auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Eine Präferenz von Grundwasser gegenüber Oberflächenwasser, wie beispielsweise Seen oder Talsperren, bei der Wassergewinnung sei Unsinn und führe nur zu mehr Bürokratie und Zusatzkosten. "Diese Diskriminierung lehnen wir ab", so Ohlms.
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