Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Anhörung zur Netzentgeltverordnung Strom im BMWA
Köln (ots)
VKU: Anreize für dezentrale Stromeinspeisung müssen erhalten bleiben / Prinzip der Nettosubstanzerhaltung darf nicht ausgehöhlt werden
"Der VKU fordert die vollständige Übernahme der Vergütungsregelung für die eingesparte Netznutzung aus der Verbändevereinbarung Strom, um die Anreize für die dezentrale Stromerzeugung auch in Zukunft zu erhalten." Dies betont der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VKU, Michael Wübbels, anlässlich der am morgigen Freitag stattfindenden Anhörung zur Netzentgeltverordnung Strom im Bundeswirtschaftsministerium. Die dezentrale Energieerzeugung erfolge verbrauchsnah und verkürze somit Transportwege, vermeide Netzverluste und senke den Bedarf an Leitungskapazität. Ohne das Entgelt für eingesparte Netznutzung würde das Marktmodell einseitig zu Gunsten der zentralisierten Erzeugung Partei ergreifen und die vielen kommunalen Unternehmen mit dezentraler Erzeugung unverhältnismäßig stark belasten. Dadurch würden erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen. Schätzungen gingen insgesamt von jährlichen finanziellen Einbußen in Höhe eines dreistelligen Millionen Betrages aus. Dies betreffe insbesondere Stadtwerke mit Eigenerzeugung, welche in der vorgelagerten Netzebene Netzausbaukosten einsparten.
Aus Sicht der 598 Stromnetzbetreiber beim VKU sei die Preisgünstigkeit nicht das einzige Kriterium für die Angemessenheit der Netznutzungsentgelte. Gemäß dem Zielkanon des Energiewirtschaftsgesetzes seien auch die Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit zu gewährleisten. Der derzeitige Entwurf der Netzentgeltverordnung entspreche diesen Vorgaben nicht. Zwar sehe er eine kostenorientierte Entgeltbildung auf Grundlage einer energiewirtschaftlich rationellen Betriebsführung unter Beachtung der Nettosubstanzerhaltung sowie eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals vor. In wesentlichen Punkten würde die Verordnung jedoch von der betriebswirtschaftlich anerkannten Kalkulationsmethodik der Verbändevereinbarung Strom abweichen, wodurch die Nettosubstanzerhaltung ausgehöhlt und der Grundsatz der kostenorientierten Entgeltermittlung quasi ad absurdum geführt werde. Dieses sei nicht zu verantworten, denn für jedes Unternehmen sei es existenzbedrohend, wenn es gezwungen werde, unter seinen langfristigen Grenzkosten zu wirtschaften. Die Netzbetreiber hätten im Gegensatz zu Unternehmen anderer Branchen aufgrund ihres Versorgungsauftrages eben nicht die Entscheidungsfreiheit, auf das Angebot ihrer Leistung zu verzichten.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg Tel.: 0221/3770-206
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