Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU-Vorschläge für weitere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Allein Stadtwerke haben 3,5 Mio. t CO2 eingespart
Bochum (ots)
"Die Stadtwerke können durch weitere Modernisierungen und den Zubau von KWK-Anlagen zusätzliche CO2-Minderungspotentiale erschließen, um das von der Bundesregierung angestrebte Reduktionsziel 2010 zu erreichen", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich anlässlich der Verabschiedung eines VKU-Eckpunktepapiers zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) heute in Bochum. "Mit seinen konkreten Vorschlägen will der VKU die Pläne der Bundesregierung zur Fortentwicklung des KWK-Gesetzes konstruktiv flankieren."
In dem vor kurzem erstellten Monitoring-Bericht zum KWK-Gesetz hatte die Bundesregierung hervorgehoben, dass allein durch die von den Stadtwerken mit mehr als 1,5 Mrd. EUR finanzierten Modernisierungen über 3,5 Mio. t CO2 pro Jahr zusätzlich eingespart werden. Sie wies zugleich darauf hin, dass das für 2010 angestrebte CO2-Reduktionsziel von mindestens 20 Mio. t p.a. nicht erreicht würde, weil der angekündigte marktkonforme Zubau der KWK von den Energiekonzernen nicht eingelöst werde.
Der VKU unterstütze die auch beim Energiegipfel von der Politik geforderte stärkere Ausrichtung der Marktakteure an einer ambitionierten Energieeffizienzstrategie. Wichtig sei in diesem Zusammenhang außerdem die Ausprägung wettbewerblicher Strukturen in einem oligopolistisch geprägten Erzeugungsmarkt. Aus Sicht des VKU sei es daher notwendig, den Ausbau der kommunalen Energieerzeugung im Bereich der effizienten KWK-Technologie mit Hilfe eines geeigneten gesetzlichen Rahmens zu forcieren.
Die CO2-Minderungspotentiale bei den kommunalwirtschaftlichen KWK-Anlagen seien in der Vergangenheit wegen unangemessen kurzer gesetzlicher Fristen oder nachfragebedingtem Preisanstieg für zentrale Anlagenteile nicht voll ausgeschöpft worden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten daher so angepasst werden, dass der Zubau von hocheffizienten KWK-Anlagen unabhängig von der Anlagengröße durch finanzielle Zuschläge gefördert werde. Bisher wurde lediglich der Anlagenneubau bis zu einer Größe von 2 Megawatt unterstützt. Die Förderung des Zubaus sei notwendig, da bei KWK-Anlagen im Verhältnis zu konventionellen Kraftwerken signifikante Mehrkosten aufgrund der anspruchsvollen Technik entstehen. Der Förderanspruch sollte auch dann bestehen, wenn am selben Standort zu einem früheren Zeitpunkt eine KWK-Anlage betrieben wurde. Eine jährliche Degression der Zuschlagszahlungen von 1 % ab dem Jahr 2010 könne als Anreiz wirken, einen Neubau von KWK-Anlagen zeitnah zu realisieren.
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