Streit mit dem Nachbarn: Wer hat Recht?
Hamburg (ots)
Ausgelassene Geburtstagspartys, bei denen es etwas lauter zugeht, sind der häufigste Grund für Zoff mit dem Nachbarn. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des "GEWIS"-Instituts im Auftrag der Zeitschrift "FÜR SIE" (erscheint am 13. Juli). Insgesamt 61 Prozent der 1.053 befragten Frauen und Männer zwischen 25 und 45 Jahren gaben an, wegen des Feten-Lärms schon mal Krach bekommen zu haben. Für 25 Prozent war der laut aufgedrehte Fernseher Stein des Anstoßes. Pflanzen aus dem Garten, die über die Grundstücksgrenze wucherten, sorgten bei 19 Prozent der Befragten für Nachbarschafts-Gezänk. Auch Kinder, die mit den Türen knallen oder herumtoben (16 %), Qualm vom Grill (13 %) und Waschmaschinen-Geräusche nach 22 Uhr (9 %) sind oft Streit-Auslöser.
Nicht immer ist der Meckerer im Recht. Für die Benutzung der Waschmaschine gibt es zum Beispiel keinerlei tageszeitliche Beschränkung. FÜR SIE räumt mit weiteren Vorurteilen auf:
"Grillen in der Nähe des Hauses ist verboten" ist so ein Klassiker. Wahr ist: Klar dürfen Sie im eigenen Garten jederzeit grillen. Auf die Windrichtung zu achten, so dass möglichst wenig Qualm zum Nachbar zieht, kann aber Ärger vermeiden helfen.
Ein anderer beliebter Nörgler-Spruch: "Sie dürfen am Wochenende nicht Rasenmähen". Doch Sonnabends von 7 bis 20 Uhr ist Rasenmähen erlaubt. Nur sonntags und an Feiertagen müssen die Motoren still stehen.
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