NDR Rundfunkrat für Einführung von Tagesschau-App
Hamburg (ots)
Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat den NDR aufgefordert, an der geplanten Einführung einer Tagesschau-App auf dem i-Phone festzuhalten. Die Mitglieder des Rundfunkrates seien einmütig der Auffassung, dass die wichtigste Informationsmarke der ARD auf einer relevanten mobilen Plattform wie dem i-Phone von Apple vertreten sein müsse, sagte die Vorsitzende des Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, im Anschluss an die Sitzung des Gremiums am Freitag (29. Januar) in Hamburg. "Bei der Tagesschau-App geht es nicht um die Verbreitung neuer Inhalte, sondern um bessere Bedienbarkeit. Die ohnehin vorhandenen und seit langem mobil abrufbaren Inhalte von tagesschau.de lassen sich mit der App auf dem i-Phone besser und schneller aufrufen - um mehr geht es nicht", so Gräfin Kerssenbrock.
Forderungen nach einem eigenen Drei-Stufen-Test für ein solches Anwendungstool könne das Gremium nicht nachvollziehen, da das Telemedienkonzept der ARD auch den Plan für eine Tagesschau-App abdecke. In dem Konzept wird zu den technischen Ausspielwegen ausgeführt, dass sämtliche relevanten Distributionswege genutzt werden können.
Die einschlägige Passage in den "Telemedienkonzepten der gemeinschaftlichen Angebote der ARD" lautet wie folgt (S. 33): "Ausspielung: Für die Verbreitung ihrer Angebote setzt die ARD auf offene technische Standards und auf Distributionswege, deren Zugang so wenig wie möglich beschränkt ist. Die von der ARD produzierten Inhalte werden auf allen relevanten Plattformen angeboten. Ziel ist es, die Telemedienangebote den Nutzern nachfragegerecht, das heißt für typische Nutzungssituationen und gängige Endgeräte darzubieten. Die Telemedienangebote der ARD können derzeit z. B. über PC, PDA, Handy sowie Fernseh- und Radiogeräte genutzt werden. Dazu müssen die Inhalte mit beschreibenden Daten (Metadaten) versehen werden. Die Verbreitung erfolgt jeweils einschließlich aller zum jeweiligen Inhalt gehörenden Daten- und Steuersignale. Die zentrale Rolle spielt die Verbreitung der Telemedien über das offene, frei zugängliche World Wide Web. Dazu gehört zum Beispiel neben der Auslieferung der Websites die Bereitstellung der Inhalte als technischer Datenstrom (RSS-Feed). Die Entscheidung über die Nutzung, zum Beispiel zum Abruf auf eigenen Websites, liegt beim Anwender. Soweit Softwareangebote für die Wahrnehmung der eigenen Angebote und die Interaktion mit den Nutzern erforderlich sind, bietet die ARD diese an (z. B. Radio Guides, Mitschnittsoftware für Radioprogramme, Programmführer). Die Distributionsstrategie der ARD umfasst auch die Zusammenarbeit mit Dritten. So können zum Beispiel ausgewählte Inhalte über Drittplattformen (z. B. YouTube) zusätzlich zugänglich gemacht werden."
In diesem Zusammenhang wies Gräfin Kerssenbrock auch auf den Rundfunkstaatsvertrag hin - er verweist zu möglichen Absichten, ein bereits bestehendes Angebot auch auf einer neuen technischen Plattform nutzbar zu machen, in § 11 f auf die Programmrichtlinien, die von den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem ZDF zu den Genehmigungsverfahren für Telemedien zu erstellen sind. Diese Richtlinien - sie sind mit der EU-Kommission abgestimmt - führen u. a. aus: "Ein neues oder verändertes Angebot liegt insbesondere unter folgenden Voraussetzungen nicht vor (Negativkriterien): (...) 3. Verbreitung bereits bestehender Telemedien auf neuen technischen Verbreitungsplattformen (Technikneutralität); 4. Weiterentwicklung im Zuge der technischen Entwicklung auf bereits bestehenden Plattformen."
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