NDR Hamburg-Welle 90,3 exklusiv: Freie und gemeinnützige Träger in Existenz gefährdet
Hamburg (ots)
Das Hamburger Jugendamt und die Hamburger Bezirksämter ziehen die Angebote des staatlichen Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung denen der freien und gemeinnützigen Träger vor. Dadurch müssen diese pädagogischen Hilfen für besonders gefährdete Jugendliche und Familien mit schwerwiegenden Erziehungsproblemen Mitarbeiter entlassen und Gruppen schließen. Manche Einrichtungen sind sogar in ihrer Existenz gefährdet, so exklusive Informationen der NDR Hamburg-Welle 90,3.
Caritas-Direktor Norbert Kessler wirft den Hamburger Behörden Rechtsbruch vor: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibe eindeutig vor, dass immer dann, wenn es geeignete Hilfsangebote freier Träger gibt, diese auch genutzt werden müssen. Die öffentliche Jugendhilfe solle dann auf eigene Angebote verzichten.
In Hamburg dagegen wird vorrangig der staatliche Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung in Anspruch genommen. Der NDR Hamburg-Welle 90,3 liegen Dienstanweisungen aus Bezirksämtern vor, die den Sachbearbeitern vorschreiben, die Einrichtungen freier Träger erst dann zu nutzen, wenn die Kapazitäten des Landesbetriebes ausgelastet sind. Das Bezirksamt Mitte soll den Landesbetrieb sogar aufgefordert haben, in seinem Bereich ein neues Angebot aufzubauen - obwohl es dort gute und qualifizierte Einrichtungen der freien Jugendhilfe gibt.
Allein im Bezirk Harburg verursacht die Bevorzugung des Landesbetriebes in diesem Jahr Mehrkosten von 900.000 Mark. So steht es in einem vertraulichen Vermerk des Bezirksamtes Harburg an die Hamburger Jugendbehörde, der der NDR Hamburg-Welle 90,3 exklusiv vorliegt. In dem Vermerk heißt es weiter, dass durch dieses Vorgehen gegen den Grundsatz des sparsamen Einsatzes von öffentlichen Mitteln verstoßen werde. Es sei zudem nicht rechskonform.
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sieht durch diese Politik der Jugendbehörde und der Bezirksämter die Wahlfreiheit der Betroffenen gefährdet, so Caritas-Chef Kessler. Durch die einseitige Bevorzugung des staatlichen Trägers würden den Hilfesuchenden die Angebote der freien Träger vorenthalten.
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