Sicherungsverwahrung: Deutscher Richterbund kritisiert BVG-Vorgaben als teilweise praxisfern
Hamburg (ots)
Ausführlich hierzu die NDR Dokumentation "45 Min - Freiheit für Schwerverbrecher", Dienstag, 10. Mai, 22.35 Uhr, NDR Fernsehen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 4. Mai zur Sicherungsverfahrung hohe Hürden aufgestellt, wenn es um die richterliche Entscheidung über den weiteren Verbleib schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter geht. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung dürfen solche Straftäter nach Verbüßen ihrer Haftstrafe nur noch dann in Verwahrung bleiben, wenn von ihnen eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" ausgeht und sie zudem an einer "zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung" leiden. Bisher galt vor deutschen Gerichten das Kriterium "schuldfähig" oder "nicht schuldfähig".
Stefan Caspari, Richter am Landgericht Marburg und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbunds, warnt im Interview mit der NDR-Dokumentationsreihe "45 Min" davor, die Attestierung einer psychischen Störung nun als Universallösung zum "Wegschließen" von Schwerverbrechern zu betrachten. Das deutsche Rechtssystem habe keine Definition für den Begriff "psychische Störung", so Caspari. "Das hauptsächliche Problem, dass wir damit haben werden, ist, dass uns der Gesetzgeber dort eine Begrifflichkeit vorgegeben hat, mit der in der Praxis noch keiner etwas anzufangen weiß. Der Begriff der psychischen Störung ist bislang in der Rechtsprechung und auch im Gesetz völlig unbekannt. Wir wissen lediglich, was es nicht sein soll, nämlich die bisherige psychische Krankheit. Die soll nicht deckungsgleich mit diesem Begriff sein. Was aber tatsächlich hinter der psychischen Störung stecken soll - das überlässt der Gesetzgeber bislang noch den Sachverständigen und den Gerichten, die das dann erst im Einzelfall werden klären müssen."
Ein weiteres ungelöstes Problem sei die Frage, wer eine "psychische Störung" attestieren soll und kann. Caspari: "Wir haben nicht genug Gutachter. Das Problem ist einfach, dass wir Gutachter haben müssen, die natürlich, was die Fragen der Krankheitsbestimmungen angeht, der Persönlichkeitsbestimmung angeht, hinreichend kompetent sein müssen, aber eben auch forensische Erfahrung möglichst haben müssen. Dann sind sie in der Regel natürlich auch nicht nur forensisch tätig. Sie sind ja alle Psychiater im Hauptberuf. Und da ist das wesentliche Problem, dass wir viel zu wenig Psychiater haben, die für solche Gutachten zur Verfügung stehen. Insbesondere, wenn in Zukunft mit dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung möglicherweise noch mehr Fälle auf uns zukommen."
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weist diese Kritik im Interview mit "45Min" zurück: "Natürlich ist dieses Gesetz für die Richterinnen und Richter jetzt neues Recht und deshalb finden eben auch Fortbildungsveranstaltungen statt, auch gerade mit den Fachleuten hier aus meinem Ministerium. Das war zum Beispiel auch im März der Fall in Rheinland-Pfalz, wo da entsprechend das Justizministerium eingeladen hatte. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, dass gerade jetzt auch diese neuen gesetzlichen Bestimmungen begleitet werden von einer entsprechenden Fortbildung."
Das Bundesjustizministerium muss sich mit der Schulung der Richter beeilen, denn die sollen bereits bis Ende des Jahres über mehrere Dutzend strittige Fälle der Sicherungsverwahrung entscheiden.
Mehr zur Debatte über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung zeigt das NDR Fernsehen am Dienstag, 10. Mai, in der Sendung "45Min - Freiheit für Schwerverbrecher?" um 22.35 Uhr.
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