NDR Info exklusiv: Lehman-Zertifikate - Hamburger Sparkasse unter Druck
Hamburg (ots)
Rund zwei Wochen vor dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten Lehman-Zertifikaten verdeutlichen interne Papiere der Hamburger Sparkasse, wie die Bank mit betroffenen Kunden umgegangen ist. Aus den Dokumenten, die dem Radiosender NDR Info und der Süddeutschen Zeitung vorliegen, geht hervor, unter welchem Druck die Berater beim Verkauf der Zertifikate standen. In E-Mails weist die Vertriebsabteilung auf "lohnenswerte" Provisionen, Gebühren und Gewinnmargen für die Haspa hin. Zudem sollte der Verkauf von Zertifikaten 2006 und 2007 zu Mehrerlösen führen: "Bitte hier absoluten Schwerpunkt setzen. Also bleibt es dabei: Zertifikate, was geht!"
Offiziell behauptet die Haspa, die Zertifikate seien uninteressant gewesen, weil sie nicht ertragreich gewesen seien. Man habe sie nur verkauft, weil Kunden danach gefragt hätten. Nach der Lehman-Pleite klärte die Sparkasse ihre Mitarbeiter zudem in mehreren Schreiben über die Risiken der Geldanlagen auf. In den internen Papieren führt sie im September 2008 genau jene Fakten an, die die Berater eigentlich den Kunden beim Verkauf der Zertifikate hätten erklären müssen. Zum Beispiel macht die Haspa ihren Mitarbeitern gegenüber mehrfach deutlich: "Zertifikate sind nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert".
Die Haspa erklärte dagegen, die Bankmitarbeiter hätten schon vor der Lehman-Pleite die Zertifikate genau gekannt. Anleger seien umfassend über alle Risiken aufgeklärt worden. Deshalb hätte auch den Kunden klar sein müssen, dass der Einlagensicherungsfonds bei Zertifikaten nicht greife.
Verbraucherschützer und Anlegeranwälte werten die Schreiben dagegen als Beleg dafür, dass auch den Haspa-Mitarbeitern und dem Management der Bank beim Verkauf der Zertifikate nicht klar gewesen sei, was für riskante Papiere sie den Kunden empfahlen. "Unser Eindruck ist, dass viele Kunden überrumpelt wurden", so Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Weil sich viele Kunden über Beratungsfehler und den Totalverlust durch die Zertifikate beschwerten, wies die Haspa im November 2008 die Berater an, die "übrigen Instrumentarien" zur Beruhigung der Anleger anzuwenden. "Neben persönlicher Wertschätzung kommen eine Einladung zum Essen oder ein Blumenstrauß in Betracht." Zwei Kunden der Haspa klagen derzeit vor dem Bundesgerichtshof gegen die Bank, weil sie sich falsch beraten fühlen. Ein Urteil des BGH wird für den 27. September erwartet. Verbraucherschützer, aber auch Banken, erhoffen sich eine Signalwirkung von dem Richterspruch.
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