NDR-Rundfunkrat stimmt Neufassung der Jugendschutz-Richtlinien zu
Hamburg (ots)
Als vorbildlich und nachahmenswert für das kommerzielle Fernsehen hat Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats, den Jugendschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezeichnet. Das Gremium beschäftigte sich anlässlich der Neufassung der ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes ausführlich mit dem Thema. Die Änderung der Bestimmungen war notwendig geworden, weil der 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Kennzeichnungspflicht für jugendgefährdende Sendungen vorsieht. Der NDR-Rundfunkrat erteilte der Neufassung der Richtlinien seine Zustimmung.
Die Richtlinien sehen u.a. vor, dass potenziell jugendgefährdenden Sendungen, die ab 22 Uhr verbreitet werden dürfen, der Hinweis vorangestellt wird "Die folgende Sendung ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet." Sendungen, die ab 23 Uhr gezeigt werden, erhalten den Hinweis "Die folgende Sendung ist für Jugendliche nicht geeignet."
Der Jugendschutz hat im NDR einen hohen Rang. Er wird sichergestellt durch den Rundfunkstaatsvertrag, den NDR-Staatsvertrag, Jugendschutzrichtlinien, Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Sendungen sowie die Kontrolle durch den Rundfunkrat und die Arbeit der Jugendschutzbeauftragten. Die Jugendschutzbeauftragte des NDR wird für zwei Jahre vom Intendanten ernannt. Diese Aufgabe nimmt derzeit Carola Witt wahr.
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