Schlachthofbetreiber müssen bei Verstößen gegen den Tierschutz kaum mit Strafe rechnen
Hamburg (ots)
Niedersächsische Veterinärbehörden gehen nach Recherchen des Radiosenders NDR Info gegen Tierschutz-Verstöße in Schlachtbetrieben nur in Ausnahmefällen mit Geldbußen oder vorübergehenden Betriebsstilllegungen vor. Wie eine Umfrage des Senders ergab, werden die meisten Rechtsverstöße nur mit mündlichen oder schriftlichen Belehrungen geahndet. Dabei geht es beispielsweise um Verstöße wie falsch angesetzte Betäubungsgeräte oder fehlerhafte Entblutungsschnitte. Den Angaben der Behörden zufolge hat im vergangenen Jahr lediglich die Veterinärbehörde der Region Hannover fünf Mal eine Geldbuße verhängt, in Oldenburg wurde in einem Betrieb ein Schlachtstopp verfügt.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte kürzlich erstmals Zahlen zu Rechtsverstößen in Schlachthöfen bekannt gegeben. Wie es in der der Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen heißt, ahndeten die Behörden im Jahr 2011 in der Rinderschlachtung 70 und in der Schweineschlachtung 50 Rechtsverstöße. Eine regelmäßige landesweite Statistik darüber wird laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium nicht geführt. Dies wäre "mit einem unverhältnismäßigen, nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand verbunden", hieß es auf Nachfrage von NDR Info.
Dem widersprechen Tierschutz-Experten. "Statistiken sind wichtig, damit man sich ein Bild machen kann, was in den Betrieben passiert", sagt der Geschäftsführer des Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (BSI), Martin von Wenzlawowicz. Von Wenzlawowicz geht zudem davon aus, dass es deutlich mehr Verstöße gibt, als von den Behörden offiziell festgestellt werden. Möglicherweise seien sich die amtlichen Veterinäre "nicht bewusst, dass eine Beanstandung notwendig ist, damit sich die Verhältnisse wirklich ändern", so von Wenczlawowicz, dessen Institut sowohl Behörden als auch Schlachthofbetreiber in Tierschutzfragen berät. Verstöße gegen die Tierschutzschlachtverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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19. September 2012/RC
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