55-Milliarden-Bilanzfehler bei HRE-Bad Bank: Wirtschaftsprüfer halten Untersuchungsbericht zurück
Hamburg (ots)
Das Ergebnis einer Untersuchung zu den Verantwortlichkeiten für einen Milliarden-Bilanzfehler bei der "Bad Bank" der Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) bleibt weiter im Dunkeln. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) hält nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info Informationen über den Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen das Unternehmen und damit zu möglichen eigenen Fehlern zurück. PwC und verweist dabei auf gesetzliche Verpflichtungen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat laut NDR Info offenbar auch das zuständige Aufsichtsorgan der HRE-Bad Bank, das sogenannte Finanzmarktgremium, nicht über das Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüferkammer informiert. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und Mitglied des Finanzmarktgremiums, sagte dem Sender, ihm lägen keine Informationen dazu vor. Deshalb habe er PwC aufgefordert, diese offenzulegen.
PriceWaterhouseCoopers hatte in der Bilanz der bundeseigenen "Bad Bank" der Hypo Real Estate, der FMS-Wertmanagement, für das Rumpfgeschäftsjahr 2010 einen Buchungsfehler in Höhe von mehr als 55 Milliarden Euro übersehen. PwC hatte deshalb der Bilanz "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" attestiert. Die FMS-Wertmanagement hatte im betreffenden Jahr jedoch zu hohe Verbindlichkeiten und ein zu hohes Zinsergebnis ausgewiesen. Das blähte die Bilanzsumme auf und bildete die Ertragslage falsch ab. Die Wirtschaftsprüferkammer hatte nach Bekanntwerden des Buchungsfehlers im Oktober 2011 ein berufsrechtliches Verfahren gegen den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von PwC eingeleitet. In einem weiteren, bislang vertraulichen Gutachten der Bundesbank sei Medienberichten zufolge PwC bereits eine Mitschuld an dem Bilanzfehler zugewiesen worden.
Ein Sprecher von PwC erklärte: "Die gesetzlichen Vorgaben zu Untersuchungen durch die Wirtschaftsprüferkammer schreiben vor, dass Ergebnisse und Details nicht veröffentlicht werden dürfen." Diese Darstellung steht jedoch im Widerspruch zu Äußerungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer Deutschlands (IDW). Die Wirtschaftsprüferkammer unterliege nach der Berufsordnung einer Verschwiegenheitspflicht über den Ausgang eines solchen Verfahrens, erklärte Institutssprecher Klaus-Peter Naumann. Die vom Aufsichtsverfahren betroffenen Wirtschaftsprüfer dürften dagegen im Einzelfall informieren, solange sie keine Geschäftsgeheimnisse eines Mandanten preisgeben. Wirtschaftsprüfer unterlägen wie Anwälte einer generellen Verschwiegenheitspflicht. Jegliche Aussagen, die ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft zum Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens abgebe, müssten sich in diesem Rahmen bewegen, sagte Naumann.
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27. Februar 2013
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