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Hypovereinsbank droht Milliardenforderung
Sendung der ARD-Dokumentation "Die Immobilienfalle": Mittwoch, 3. April, 23.30 Uhr

Hamburg (ots)

Der bayerischen Hypovereinsbank drohen nach
ARD-Recherchen Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund
sind Immobiliengeschäfte des Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen
es laut internen Bankunterlagen um Kredite von insgesamt mehr als 13
Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des
zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.
Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe
offensichtlich speziell geschulter Vertriebsleute
Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die Leute
gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die
gegebenen Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele
Geschädigte fast ihr gesamtes Einkommen an die Bank ab. Mindestens
fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben. Die Hypovereinsbank
verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In
der NDR/SWR-Dokumentation "Die Immobilienfalle" (Mittwoch, 3. April,
23.30 Uhr) berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler
über ihre enge Zusammenarbeit und darüber, wie sie mithilfe eines
erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener um ihr Geld
brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative
Finanzierung von minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank.
Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter dazu in der ARD: "Das
Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"
Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen
Informationen: "Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage
gesteckt, die von vornherein nie funktionieren konnte. Die Bank
wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit den
ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof.
Karl-Joachim Schmelz von der Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem
eindeutigen Schluss: "Dies ist eine hinreichende Grundlage dafür,
dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind, einstehen
muss."
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden,
dass ein Großteil der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt
werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem
Kunden über eine Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies
ist in vielen Fällen nicht geschehen. Am 9. April wird der
Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils in Deutschland
entscheiden.
Rückfragen:
Martin Gartzke
NDR-Pressestelle
Rothenbaumchaussee 132
D-20149 Hamburg
Tel. 040/4156-2300
Fax 040/4156-2199

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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