NDR Rundfunkrat stimmt Jahresabrechnung 2015 zu
Hamburg (ots)
Die Jahresabrechnung des NDR für das Jahr 2015 weist bei einem gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Haushaltsvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro als handelsrechtliches Ergebnis einen Fehlbetrag von 19,6 Millionen Euro aus. Der Fehlbetrag wird aus dem Eigenkapital des NDR ausgeglichen. Im Ergebnis für 2015 sind auch 46,7 Millionen Euro Beitragsmehrerträge enthalten, die der NDR bis Anfang 2017 nicht verwenden darf. Sie müssen getrennt vom übrigen Vermögen des NDR angelegt werden. Der NDR Rundfunkrat hat der Jahresabrechnung am Freitag, 23. September, in Hamburg zugestimmt.
Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Auch das dritte Jahr der Beitragsperiode war geprägt von Sparanstrengungen. Es hat sich als richtig erwiesen, dass der NDR die notwendigen Etatkürzungen so programmschonend wie möglich vorgenommen hat. Dadurch ist es gelungen, die Attraktivität und die Qualität der Angebote des NDR im Fernsehen, im Hörfunk und im Internet zu erhalten. Der Rundfunkrat unterstützt diesen Kurs."
Dr. Arno Beyer, Stellvertretender NDR Intendant: "Der NDR hat sich frühzeitig auf die Situation eingestellt und bereits 2014 ein Sparpaket geschnürt, das auch 2015 gegriffen hat. Mit sozialverträglichem Stellenabbau und weiteren Sparmaßnahmen konnten wir im vergangenen Jahr Steigerungen bei Personal- und Sachkosten erneut auffangen. Diese Anstrengungen setzen wir fort. Auf diese Weise wird es dem NDR gelingen, die zu Ende gehende Beitragsperiode ausgeglichen abzuschließen."
Durch den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag Anfang 2013 konnte die jahrelange Erosion der Beitragseinnahmen aufgehalten und umgekehrt werden. Die Mehrerträge bringen dem NDR in der laufenden Beitragsperiode jedoch keinen Vorteil, weil die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) mit ihrem 19. Bericht eine Obergrenze für die Beitragserträge festgelegt hat. Beitragseinnahmen, die über diese Obergrenze hinausgehen, müssen einer Rücklage zugeführt werden. Sie soll sich in der kommenden Beitragsperiode dämpfend auf die Höhe des Beitrags auswirken.
Auf der Tagesordnung der Rundfunkratssitzung am 23. September standen außerdem die Programmbeschwerden von fünf Zuschauern und Hörern. Deren Beschwerden waren zuvor im Rechts- und Eingabenausschuss beziehungsweise im Programmausschuss behandelt worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze in keinem Fall verletzt und wies die Beschwerden ab.
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