NDR Rundfunkrat wählt Dr. Karl-Heinz Kutz aus Mecklenburg-Vorpommern zum Vorsitzenden
Hamburg (ots)
Der NDR Rundfunkrat hat am Freitag (27. Juni) in Hamburg Dr. Karl-Heinz Kutz aus Mecklenburg-Vorpommern zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der Wechsel im Vorsitz wird am 24. August wirksam. Kutz gehört dem NDR Rundfunkrat seit elf Jahren an; entsandt ist er vom Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern. Zur 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurde Dagmar Gräfin Kerssenbrock aus Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzverband), 2. Stellvertreter des Vorsitzenden wird Dr. Volker Müller aus Niedersachsen (Unternehmerverbände Niedersachsen). Der 3. Stellvertretende Vorsitzende ist Helmuth Frahm aus Hamburg; entsandt ist er von der SPD-Landesorganisation der Hansestadt.
"Die wichtigste Aufgabe des Rundfunkrats bleibt die kompetente Begleitung und Beratung des NDR in Programmfragen", so Kutz. "Mein persönliches Ziel ist es, die bereits erreichte Konsensfähigkeit innerhalb des vielfältig zusammengesetzten Gremiums noch zu verbessern." Der neu gewählte Rundfunkratsvorsitzende dankte zugleich dem jetzigen Amtsinhaber Helmuth Frahm, der sein Amt im August turnusmäßig abgibt: "Helmuth Frahm nimmt das Amt des Vorsitzenden mit Engagement, Sachkunde und Fairness wahr. Dies will ich fortsetzen."
Karl-Heinz Kutz, geboren am 21. März 1949 in Schwerin, studierte nach der Schulzeit Metallkunde und promovierte an der Universität Rostock im Fach Metallphysik. Seit mehr als 30 Jahren ist Kutz an der Universität Rostock tätig; nach der Wende wurde er deren Pressesprecher.
Der NDR Rundfunkrat hat 58 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. In ihm sind in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR Staatsvertragsländern vertreten. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u.a. auch die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Vorsitz wechselt nach Ländern in der Reihenfolge Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern; die Wahl erfolgt jeweils für 15 Monate.
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