NDR Rundfunkrat und Verwaltungsrat: Länder müssen verfassungsgemäßes Gebührenverfahren einhalten
Hamburg (ots)
Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks fordern die Länder auf, sich an das verfassungsgemäße Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr zu halten. Mit großer Sorge verfolgen die NDR Gremien den Versuch einiger Ministerpräsidenten, die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Anpassung der Rundfunkgebühr mit medienpolitischen Überlegungen zur Eingrenzung des Auftrages der Rundfunkanstalten zu verbinden. Eine solche Koppelung wäre ein eindeutiger Verstoß gegen das vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Verfahren bei der Gebührenfestsetzung. Die Gremien begrüßen darum das klare Bekenntnis der norddeutschen Länder zu dem verfassungsgemäßen Verfahren.
Die Gremien stellen zugleich klar, dass der NDR wie in den vergangenen Jahren uneingeschränkt bereit ist, sich einer Struktur- und Reformdebatte zu stellen. Am Beispiel des Vierländer-Senders NDR lassen sich bereits langfristige strukturelle Veränderungen in Sachen Wirtschaftlichkeit und Effizienz deutlich belegen. Der NDR versorgt fünf Bundesländer mit einem gemeinsamen dritten Fernsehprogramm und umgerechnet pro Land lediglich zwei Hörfunkprogrammen. Er hat bei erheblich gestiegenem Programmvolumen in den vergangenen zehn Jahren mehr als 13 Prozent der Stellen abgebaut. Er wird regelmäßig von seinen Gremien, Wirtschaftsprüfern und von vier Landesrechnungshöfen kontrolliert.
Die KEF hat die Anmeldungen des NDR gründlich geprüft und mit weiteren strikten Rationalisierungsauflagen versehen. Ihre Empfehlung, die Gebühr um 66 Cent für den NDR zu erhöhen, trägt den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland Rechnung. Sie zwingt den NDR zu strenger Haushaltsdisziplin und sichert so seine Zukunftsfähigkeit.
ots-Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
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