Neuer NDR Landesrundfunkrat Hamburg wählt Thomas Kärst zum Vorsitzenden
Hamburg (ots)
Der neue NDR Landesrundfunkrat Hamburg hat am Freitag, 24. Juni, erneut Thomas Kärst zu seinem Vorsitzenden gewählt. Der Pastor und Journalist vertritt in dem Gremium die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Stellvertretende Vorsitzende wurde Stefanie Szczupak, die von der Jüdische Gemeinde in Hamburg entsendet ist.
Landesfunkhausdirektorin Sabine Rossbach begrüßte die Mitglieder des Gremiums: "Ich freue mich sehr auf die Begleitung unserer Arbeit durch den NDR Landesrundfunkrat Hamburg. Ich bin gespannt auf interessante, kritische und konstruktive Diskussionen und Impulse. Gerade in diesen Zeiten ist guter Journalismus ein hohes Gut - auf allen Ausspielwegen, auf denen wir unser Publikum erreichen, linear und nonlinear. Herzlichen Glückwunsch dem Vorsitzenden Thomas Kärst und seiner Stellvertreterin Stefanie Szczupak zu ihrer Wahl."
Sechs der elf Mitglieder gehören dem NDR Landesrundfunkrat erstmalig an. Die neuen Mitglieder sind: Ute Bertrand (ROBIN WOOD e.V), Gabriele Brasch (Diakonisches Werk), Sandra Goldschmidt (DGB Landesbezirk Nord), Eva Hubert (Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Hamburg), Elisabeth Elke Peine (pro:fem Verband Hamburger Frauen- und Mädcheneinrichtungen e. V.) und Anneke Voß (Verbraucherzentrale Hamburg).
Eine zweite Amtszeit treten an: Thomas Kärst (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland), Hansjörg Schmidt (SPD-Landesorganisation Hamburg), Katja Schroeder (Arbeitsgruppe Bildende Kunst Hamburg), Stefanie Szczupak (Jüdische Gemeinde Hamburg), und Thomas Volkmann (Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e. V.).
Für jedes NDR Landesfunkhaus wird ein Landesrundfunkrat gebildet. Diesem gehören die Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes im NDR Rundfunkrat an. Die Aufgaben der Landesrundfunkräte entsprechen denen des Rundfunkrats. Der Landesrundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme und berät die Landesfunkhausdirektorinnen und -direktoren in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Der Landesrundfunkrat nimmt Stellung zum Entwurf des Wirtschaftsplans, soweit die Landesprogramme betroffen sind. Auch bedarf der Vorschlag des Intendanten für die Berufung der Landesfunkhausdirektorinnen und -direktoren der Zustimmung der Landesrundfunkräte. Die Gesamtverantwortung des Rundfunkrates bleibt trotz der Kompetenzen der Landesrundfunkräte unberührt.
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