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NDR Norddeutscher Rundfunk

NDR Rundfunkrat gegen Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland durch EU-Kommission

Hamburg (ots)

Der NDR Rundfunkrat hat an die Länder und den Bund
appelliert, die bewährte Rundfunkordnung der Bundesrepublik
Deutschland gegen eine Aushöhlung durch die EU-Kommission zu
verteidigen. „Die EU- Kommission darf den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk in Deutschland nicht abschneiden von
Entwicklungsmöglichkeiten, die seine Zukunft sichern“, so Dagmar
Gräfin Kerssenbrock, die Vorsitzende des NDR Rundfunkrats. Die von
der Generaldirektion Wettbewerb formulierte „vorläufige
Rechtsauffassung“ zur Beschwerde kommerzieller Rundfunkanbieter gebe
Anlass zu der Befürchtung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk
mit Mitteln des Beihilferechts in seiner Aufgabenerfüllung und seinem
Tätigkeitsbereich eingeschränkt werden solle. Einem Eingriff der
Europäischen Kommission in die Rundfunkhoheit der Länder, der dem
Geist des Amsterdamer Protokolls über den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
zuwiderlaufen würde, müsse entschlossen begegnet werden.
Kritisch reagierte das unabhängige Aufsichtsgremium des
Norddeutschen Rundfunks auf das Bemühen der Kommission, alle
audiovisuellen Dienste dem Anwendungsbereich der so genannten
Dienstleistungsrichtlinie zuzuordnen. Eine solche Einordnung werde
dem Charakter dieser Dienste als Kulturgut nicht gerecht. Jüngste
Äußerungen der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ließen zudem
befürchten, dass das Amsterdamer Protokoll lediglich für
herkömmlichen Rundfunk Anwendung finden solle, neue Medien wie Online
teilweise ausgeschlossen wären.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei Teil eines Solidarsystems
innerhalb des europäischen Gesellschaftsmodells, heißt es weiter.
Eine Studie des Hamburger Bredow-Instituts habe die Gefahr einer
Einengung des Themenspektrums im Internet und einen damit verbundenen
Verlust von gesellschaftlichem Diskurs über relevante Fragen
aufgezeigt. „Eine kommerziell betriebene Vielzahl von Angeboten
garantiert bekanntlich keine Vielfalt“, heißt es in der
Entschließung, die der NDR Rundfunkrat annahm. Öffentlich-rechtliche
Anbieter müssten daher einen angemessenen Zugang zum „Inhalte-Markt“
erhalten. Das Gremium wies in diesem Zusammenhang auf die hohe
kulturwirtschaftliche Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sender
hin, aus der eine große Zahl und Vielfalt von Arbeitsplätzen sowie
eine Vielzahl von lebendigen Kulturereignissen erwachse.
23. Juni 2005/MG

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