50 Jahre NDR: Festakt in Hamburg
Hamburg (ots)
Mit einem Festakt in der Hamburger Laeiszhalle hat der Norddeutsche Rundfunk (NDR) am Mittwochnachmittag (11. Januar) sein 50jähriges Bestehen gefeiert. Rund 900 geladene Gäste - Vertreter des öffentlichen Lebens in Norddeutschland sowie Aufsichtsgremien und Mitarbeiter des NDR - nahmen an der Veranstaltung teil. Den Festvortrag hielt Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der NDR hatte am 1. Januar 1956 seinen Sendebetrieb aufgenommen. Hervorgegangen war er aus dem nach Kriegsende in Hamburg gegründeten Nordwestdeutschen Rundfunk, der Mitte der 50er-Jahre aufgeteilt wurde in den NDR als Rundfunkanstalt für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg sowie den WDR als Sender für Nordrhein-Westfalen.
Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, zeigte sich in ihrem Grußwort erfreut, dass die Absichten der Rundfunkgründer im Norden zu einem öffentlich-rechtlichen Sender geführt hätten, "den wir in seiner Funktion für unsere Gesellschaft mit Stolz im europäischen Vergleich präsentieren können". Die Kultur-und Informationsfreiheit in Deutschland und die dafür geschaffenen Institutionen basierten auf unserem Grundgesetz, so Kerssenbrock. "Ihr Sinn für unsere Gesellschaft ist nicht mit wettbewerbspolitischen Grundsätzen erfassbar - auch wenn sie von der EU kommen."
Dr. Rosemarie Wilcken, Vorsitzende des NDR Verwaltungsrats, erinnerte u. a. an das Hinzutreten von Mecklenburg-Vorpommern als viertes Staatsvertragsland mit Jahresbeginn 1992. "Ich bin in einem Land aufgewachsen ohne Demokratie und ohne Informations- und Meinungsfreiheit. Genau deshalb ist es mir wichtig, die Selbstverwaltung im NDR durch seine Gremien zu stärken und vor staatlichen Eingriffen zu schützen", so Wilcken.
Prof. Dr. Hoffmann-Riem warnte in seinem Festvortrag vor einem "Prozess der Erosion der publizistischen Besonderheit der Massenkommunikation", an dem auch die EU-Kommission einen Anteil habe, weil sie Industriepolitik vor Medienpolitik setze. "Auch die Bundesregierung handelt im Sog dieser Vorgaben, etwa wenn sie gegenwärtig an einem einheitlichen Rechtsrahmen für die neue Medienwelt bastelt", so Hoffmann-Riem. Besonderes Augenmerk verdienten nach seiner Auffassung die gegenwärtig beobachtbaren Versuche von Infrastrukturunternehmen wie Kabelgesellschaften, ihre bisherige Rolle als neutrale 'public carrier' durch die eines multimedial aktiven Unternehmens auszutauschen.
Die aktuelle Konzentrationswelle, so Hoffmann-Riem, werde angetrieben durch die Aussicht auf neuartige crossmediale Synergieeffekte und Steuerungsmöglichkeiten. Die jüngste Einigung von Kabelnetzbetreibern und kommerziellen Rundfunkanbietern mache eine "digitale Mautstelle" möglich, die der Anfang vom Ende der Trennung von Pay TV und Free TV im kommerziellen Fernsehen sein könne. Hoffmann-Riem: "Ich sage voraus, dies wird gravierende medienpolitische Folgen auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Dessen Chancen, angemessene Gebühren zugestanden zu bekommen, sinken, wenn die Bürger nunmehr zusätzlich Entgelte für den Empfang kommerzieller Vollprogramme zahlen müssen." Hoffmann-Riem bezeichnete diese Entwicklung als aus seiner Sicht "die zurzeit stärkste Bedrohung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
Angesichts veränderter Nutzergewohnheiten und rascher Weiterentwicklung des Internets sieht Hoffmann-Riem eine wachsende Bedeutung dieses Mediums für die Information über gesellschaftliche und politische Ereignisse. "Es entspricht nicht dem Geist der Entwicklungsgarantie und es kann sich dementsprechend als medienpolitischer Fehler mit unabsehbaren Folgen erweisen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsvertraglich bei der Online-Kommunikation auf Randnutzungen und Annexdienste begrenzt ist., ihm also die Erfüllung seiner überkommenen Aufgaben in einem besonders wichtigen Segment der Massenkommunikation grundsätzlich verwehrt wird."
NDR Intendant Prof. Jobst Plog wies in seiner Rede auf wiederholte Bestrebungen von Regierungen und Parteien hin, ihren Einfluss auf den Rundfunk auszuweiten. "Auseinandersetzungen zwischen dem Rundfunk und der Politik hat es in der 50jährigen Geschichte des NDR immer wieder gegeben, und es wird sie auch weiter geben", so Plog. "Dabei wird immer wieder der Sinn eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens zu verteidigen sein: die Unabhängigkeit von Staat und Politik einerseits und von kommerziellen Interessen anderseits. Dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger Rundfunkgebühren." Der NDR habe sich zu einem konkurrenzfähigen, nach professionellen Kriterien geführten und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen entwickelt, das allein den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sei.
Mit Blick auf die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mahnte Plog, dessen Entwicklungsfähigkeit im dualen System nicht weiter zu schwächen. Eine aktuelle Untersuchung der Landesmedienanstalten habe ergeben, dass die Erträge der kommerziellen Sender schon im Jahr 2004 um fünf Prozent gestiegen seien, während die öffentlich-rechtlichen Sender mit der Gebührenanpassung eine Ertragssteigerung von unter zwei Prozent erhielten, also gerade einen Inflationsausgleich. Plog: "Die anachronistische Beschränkung der Zahl unserer Programme in Hörfunk und Fernsehen gefährdet unsere Zukunft, denn die Digitalisierung wird eine Explosion der Kanalzahlen mit sich bringen. Wer gesehen werden will, muss in dieser Flut auch gefunden werden!"
Den musikalischen Rahmen der rund zweistündigen Festveranstaltung setzte das NDR Sinfonieorchester unter der Leitung seines Chefdirigenten Christoph von Dohnányi. Zu hören waren die Ouvertüre aus der "Feuerwerksmusik" von Georg Friedrich Händel und das Vorspiel zu "Die Meistersinger von Nürnberg" von Richard Wagner.
Für den Abend des 11. Januar hat Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust zu einem Senatsempfang aus Anlass des NDR Jubiläums ins Rathaus der Stadt geladen.
11. Januar 2006
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