NDR Info exklusiv: Bundeswehr-Offiziere klagen gegen Bundesrepublik Deutschland Zitate frei bei Nennung "NDR Info" - Sperrfrist: Dienstag, 20. März, 1.00 Uhr
Hamburg (ots)
Sperrfrist: 20.03.2007 01:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Sanitäts-Offiziere der Bundeswehr wollen gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Grund ist die hohe Zahl an Überstunden im Zuge der zunehmenden Belastung durch Auslandseinsätze und Personalmangel in den Bundeswehrkrankenhäusern. Der Deutsche Bundeswehrverband unterstützt die Klage.
Der Vorsitzende des Forums Sanitäts-Offiziere, Wolfgang Petersen, sagte NDR Info: "Das Maß ist voll. Viele Sanitäts-Offiziere haben zum Teil weit mehr als 1000 Überstunden in den vergangenen zwei bis drei Jahren leisten müssen. Als Ausgleich müsste die Bundeswehr den Betroffenen in Einzelfällen bis zu einem Jahr frei geben." Bislang schweige die Sanitätsführung aber dazu, wie sie die hohe Zahl an Überstunden auszugleichen gedenke, so Petersen. Der Oberarzt am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz kündigte eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Ein Anwalt sei bereits eingeschaltet.
Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, begrüßte die Schritte und kündigte Rechtsbeistand an. Gertz zu NDR Info: "Wir haben für Soldaten keine seriöse Dienstzeitregelung auf gesetzlicher Grundlage wie im öffentlichen Dienst. Wir brauchen in diesem Punkt dringend Rechtssicherheit".
Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Dr. Kurt-Bernhard Nakath, kündigte auf Nachfrage von NDR Info an, drei besonders stark durch Überstunden belasteten Sanitäts-Offizieren am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz "in absehbarem Zeitraum" entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren. Nach Informationen von NDR Info wird der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, bei der Vorstellung seines Jahresberichts morgen (Dienstag) in Berlin auch auf die "überdurchschnittlich starke Belastung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr" eingehen.
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19. März 2007/RC
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