BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA: Rabattgesetz und Zugabeverordnung unverzüglich aufheben
Berlin (ots)
"Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung behindern deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb und stellen eine ökonomisch nicht begründbare Marktregulierung dar. Beide Gesetze sollten daher sofort und vollständig aufgehoben werden." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. (BGA) im Vorfeld der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am heutigen Tag. Der zeitliche Spielraum sei ohnehin eng begrenzt, da bereits zum Jahresbeginn 2002 die europäische Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr in nationales Recht umgesetzt werde. "Ab diesem Zeitpunkt gilt das sogenannte Herkunftslandprinzip im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs, die daraus drohende Inländerdiskriminierung für deutsche Anbieter lässt aus unserer Sicht kein weiteres Zögern zu.", sagte BGA-Präsident Börner.
Für die Verzögerung bei der Aufhebung der Gesetze, wie sie seit dem Kabinettsbeschluss vom 13.12.2000 eingetreten sei, hätten weder Verbraucher noch Handel Verständnis, da sich beide Seiten auf den Fall der Gesetze eingestellt hätten. Eine Verzögerung oder Verwässerung der Aufhebung führe nur zu weiteren Irritationen. Insbesondere der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Aufhebung der Gesetze an eine europäische Regelung zu binden oder ersatzweise Übergangsfristen für Kundenbindungssysteme einzuräumen, finde beim BGA keine Unterstützung. Eine Übergangsfrist wäre kontraproduktiv, weil aufgrund des Herkunftslandprinzips in den deutschen Markt ohnehin Kundenbindungssysteme über ausländische Anbieter eingeführt werden. "Es ist unakzeptabel, wenn gerade in diesem sensiblen Bereich deutsche Unternehmen durch Übergangsfristen gegenüber ihren ausländischen Mitbewerbern diskriminiert werden würden. Von einer derartigen Diskriminierung wären auch mittelständische Unternehmen betroffen, die bereits durchaus konkurrenzfähige Kundenbindungssysteme aufgebaut haben", erklärte BGA-Präsident Börner.
Zur Erzielung von Rechtsicherheit bei den betroffenen Unternehmen sei daher eine Aufhebung der Gesetze noch vor der Sommerpause sinnvoll. Die vom Bundesrat angekündigte Bereitschaft, die Thematik noch vor der Sommerpause zu behandeln, werde daher außerordentlich begrüßt.
Ansprechpartner: Andreas Kammholz Abteilung Recht und Wettbewerb Tel.: 030/59 00 99 581 Fax: 030/59 00 99 519
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