BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA-Postklage: Landgericht bestätigt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Portoverlängerung
Belrin (ots)
"Unser Ziel ist es, nicht mehr und nicht weniger Porto zu bezahlen, als aufgrund der Kostensituation angemessen ist und als wir unter Wettbewerbsbedingungen zahlen müssten." Dies erklärt Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung, heute zum Prozessauftakt zur BGA-Postklage vor dem Landgericht Berlin.
In der heutigen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Portogenehmigung hat das Gericht tiefgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Weisung des Bundeswirtschaftsministers und der Verlängerung des bis zum 30. August 2000 geltenden Briefportos geäußert. Das Landgericht sieht nach eingehender Erläuterung der Rechtslage hierin einen klaren Widerspruch zur gesetzlichen Bestimmung des § 57 Absatz 2 Postgesetz, der für jeden Laien erkennbar und offenkundig sei. Daher unterliege die Verlängerung einem schweren Mangel. Aus der Form und Art der Mitteilung der Regulierungsbehörde komme zudem zum Ausdruck, dass diese sich anscheinend von der Weisung distanzieren wollte.
Das Gericht gibt beiden Parteien die Gelegenheit, sich ergänzend zu diesen Rechtsfragen zu äußern. Bleibt das Landgericht bei seiner Rechtsauffassung, so wird es über den Wert der in Anspruch genommenen Postdienstleistungen Feststellungen treffen müssen. Dabei machte das Gericht deutlich, dass die Darlegungslast dafür bei der Post liege.
Die Monopolkommission, Berater und ordnungspolitisches Gewissen der Bundesregierung, schätzte jüngst, dass die Postkunden jährlich drei bis vier Milliarden Euro zuviel Porto bezahlen. Die Umsatzrendite der Post AG liegt ihren Berechnungen zufolge im Monopolbereich bei über 25(!) Prozent - fast sechs mal höher als die durchschnittliche Umsatzrendite in der sonstigen Wirtschaft.
Handke betont, dass der BGA nicht gegen die Post AG kämpft, sondern gegen den Missbrauch eines überholten Monopols. "Es ist traurig, dass wir dieses selbstverständliche Recht vor Gericht erstreiten müssen, weil der Wirtschaftsminister die Regulierungsbehörde daran gehindert hat, die Preise zum Wohle des Verbrauchers zu senken", so Handke abschließend.
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