BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA zu den Strafzöllen auf US-Waren: Entwicklung bedauerlich, aber konsequent
Berlin (ots)
"Ich bedauere sehr, dass es im Streit um die steuerlichen Exportbegünstigungen für US-Firmen (sogenannte Foreign Sales Corporations) so weit kommen musste. Die Verhängung von Strafzöllen auf bestimmte US-Waren wird im Einzelfall zu zusätzlichen Belastungen für die betroffenen importierenden Unternehmen führen; sie ist jedoch unvermeidbar, nachdem es den USA binnen zwei Jahren nicht gelungen ist, die von der WTO für rechtswidrig erklärten Steuervorteile aufzuheben." Dies erklärt Anton Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels, heute in Berlin.
Die WTO hat die EU ermächtigt, auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den USA zusätzliche Zölle in Höhe von über 4 Mrd. US-Dollar zu erheben. Betroffen sind u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse, Textilien und Bekleidung, Lederwaren, Spielwaren sowie Glas- und Keramikwaren. In einer EU-Verordnung hat der Ministerrat bestimmt, dass ab dem 1. März 2004 auf die betroffenen US-Waren ein Zusatzzoll in Höhe von 5 Prozent erhoben wird, der monatlich um einen weiteren Prozentpunkt steigt, wenn die USA die von der WTO für rechtswidrig erklärten Exportsubventionen nicht aufheben. "Dank der Intervention der deutschen Wirtschaft konnten unzumutbare Nachteile für deutsche Importeure bisher weitgehend abgewendet werden", so der BGA-Präsident.
"Die EU musste letztendlich so handeln, um glaubwürdig zu bleiben. Den USA ist genügend Zeit gegeben worden, ihren WTO-Verpflichtungen nachzukommen. Ich hoffe, dass man sich in Washington jetzt einsichtig zeigt und das WTO-Urteil umsetzt. Der Ball liegt jetzt beim US-Kongress, der endlich eine WTO-konforme Steuergesetzgebung verabschieden muss, damit deutsche Unternehmen nicht weiter benachteiligt werden", erklärt Börner abschließend.
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