BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA: Antidiskriminierungsgesetz gefährdet weitere Arbeitsplätze
Berlin (ots)
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz schießt die Bundesregierung wieder einmal bei der Umsetzung einer EU Richtlinie erheblich über das Ziel hinaus. Dies bringt einen weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Standorten, zu dieser Einschät-zung kommt der Präsident des Bundesverbandes des deutschen Groß- und Außenhandels Anton F. Börner anlässlich der ersten Lesung zum Antidiskriminierungsge-setz im Deutschen Bundestag am heutigen Tage.
Indem das dem angloamerikanischen Rechtssystem entlehnte Antidiskriminierungs-gesetz neben das bestehende Arbeitsrecht gestellt wird, werden längst vorhandene Arbeitnehmerschutzrechte letztlich verdoppelt. Dies führt zu einer weiteren Zementierung des Arbeitsmarktes, warnt der BGA-Präsident.
Viele Betriebe, insbesondere die mittelständisch geprägten des Groß- und Außen¬handels würden mit den umfangreichen Handlungs- und Beweislastpflichten des Ge-setzes schlichtweg überfordert. Börner: Kleinere Betriebe, die nicht über eine gut besetzte Personalabteilung verfügen, sind damit überlastet. Nach dem Gesetz diskri¬miniert beispielsweise das Einstellungserfordernis der Mächtigkeit der deutschen Sprache den ausländischen Mitbewerber. So ein Unfug muss verhindert werden! Ausufernd seien auch, nach Einschätzung von Börner, die im Gesetz vorgesehenen Organisationspflichten zur Bekämpfung und Vermeidung von Benachteiligungen. Belästigt beispielsweise ein Kunde eine Mitarbeiterin, so werde der Arbeitgeber zum Abbruch der Kundenbeziehung verpflichtet. Denn der Arbeitgeber hafte auch für das Verhalten von Dritten, also beispielsweise für Kunden und Lieferanten.
Der Arbeitgeber wird einer rechtlichen Grauzone ausgesetzt. An vielen Stellen ist das Ausmaß des Gesetzes überhaupt nicht erkennbar und damit zu unbestimmt. Insofern halte ich das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für rechtswidrig. Die Parteien im Deutschen Bundestages fordere ich damit ultimativ auf, dieses gesetzgeberische Fiasko zu beenden, so Börner abschließend in Berlin. 07, Berlin, 21. Januar 2005
Ansprechpartner: Dr. Jens Schulte Sozial- und Tarifpolitik Telefon: 030/ 59 00 99 520 Telefax: 030/ 59 00 99 529
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