BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA: Angriff auf die Tarifvielfalt abwehren!
Berlin (ots)
"Das geplante Aufweichen der Allgemeinverbindlichkeitskriterien ist ein herber Schlag für die Tarifautonomie! Der Gesetzentwurf zur Ausdehnung des Arbeitneh-mer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk ist offensichtlich mit Blick auf die Einbeziehung weiterer Branchen konzipiert worden ist, deren Tarifverträge in einem vereinfachten Verfahren vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen." Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in Berlin anlässlich der Be-fassung des Bundestages mit dem Gesetzentwurf zur Einbeziehung des Gebäude-reinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Das Gesetz ermöglicht es dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, auf Antrag lediglich einer Tarifvertragspartei einen tariflichen Mindestlohn für die gesamte Bran-che für allgemeinverbindlich zu erklären - unter Umgehung des regulären Weges zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung. "Da der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhand-werks bereits allgemeinverbindlich ist, hätte auf diese Klausel verzichtet werden kön-nen. Die Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsen-degesetz muss eine Ausnahme bleiben!", so der BGA-Präsident. "Mit großer Sorge beobachten wir die Ambitionen von Teilen der Zeitarbeitsbranche, die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erreichen und den dort abge-schlossenen Tarifvertrag zum Mindestlohn allgemeinverbindlich zu erklären. Damit wären andere Tarifwerke der Zeitarbeitsbranche teilweise unwirksam. Ein größerer Eingriff in die Tarifautonomie ist kaum vorstellbar!", warnt Börner, zugleich auch Prä-sident der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD). Als Tarifgemeinschaft für intermediäre Dienstleistungen vertritt die BVD mittelständische Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche, für welche Tarifverträge von BVD und den Christlichen Gewerkschaften Anwendung finden. "Hier wird versucht, Wachstum in einer Branche zu verhindern, die einen geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad aufweist. Es geht hier nicht um den Schutz vor ausländischer Konkurrenz, sondern um das Ausschalten der Wettbewerber. Die Tarifvielfalt mit passgenauen Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse darf nicht durch einen DGB-Einheitstarifvertrag platt gemacht werden", so Börner abschlie-ßend. 69, Berlin, 9. November 2006
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