BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI zur Weizsäcker-Kommission: Anstoß zum Erhalt wehrtechnischer Kernkapazitäten in Deutschland
Berlin (ots)
Die bisherige Diskussion um den Kommissionsbericht "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" sei zu sehr auf die Themen Truppenabbau und Wehrpflicht begrenzt, warnte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Wichtig seien ebenso die Aussagen zu den Industriekapazitäten für die Ausrüstung der Streitkräfte.
Der BDI teilt hierzu die Auffassung der Kommission, dass es von elementarem politischen und ökonomischen Interesse sei, den künftigen Bedarf der Streitkräfte in Europa im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Rüstungsbasis zu decken. Deutschland müsse an dieser Rüstungsbasis industriell angemessen beteiligt sein.
Um die wehrtechnische Industrie am Standort Deutschland zu erhalten, forderte der BDI von der Bundesregierung, die Einbindung der deutschen Industrie in die europäische Konsolidierung nicht durch erschwerte wirtschaftliche und exportpolitische Rahmenbedingungen zu behindern.
Angesichts der drastischen Kürzungen des investiven Verteidigungsetats in den letzten zehn Jahren habe sich die deutsche wehrtechnische Industrie auf der Basis leistungs- und wettbewerbsfähiger Mindestkapazitäten konsolidiert. Ihr drohe jetzt in vielen für die Bundeswehr bedeutsamen Bereichen das "Aus", wenn es bei den von Finanzminister Eichel bis 2003 geforderten Einsparungen im Verteidigungsetat in Höhe von insgesamt 18,63 Mrd. DM bleibe. Um eine deutliche Aufstockung des investiven Etats komme die Bundeswehr nicht herum, wenn sie ihre sicherheits- und bündnispolitischen Verpflichtungen erfüllen wolle. Dies stelle die Kommission zu recht fest. Eventuelle kurzfristige Einsparungen über einen schnellen Abbau der Bundeswehrpersonalstärke und über den mit der Wirtschaft geschlossenen Rahmenvertrag "Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit" könnten dies nicht ersetzen. Im Gegenteil benötige die Bundeswehr zusätzliche Mittel als Anschubfinanzierung. Um die mittelfristig durch Personalabbau und Betriebseinsparungen frei werdenden Gelder für neue Investitionsvorhaben einsetzen zu können, müsse der Bundeswehr die Verstetigung des Verteidigungsplafonds zugesagt werden - mit der Maßgabe, dass Inflationsausgleich und Personalverstärkungsmaßnahmen nicht mehr aus dem Einzelplan 14 erwirtschaftet werden müssen.
In Bezug auf gemeinsame NATO-Rüstungsprogramme empfiehlt die Kommission als Regel, dass die deutsche Beteiligung grundsätzlich nicht durch deutsche Sonder-regelungen zum Rüstungsexport gefährdet oder gar unmöglich gemacht werden darf. Nach Ansicht des BDI sollte die Bundesregierung dieser Empfehlung folgen und sie auf alle Rüstungskooperationen und -vorhaben im Bündnis anwenden.
Nicht zutreffend sei die Einschätzung der Kommission, bei der deutschen wehrtechnischen Industrie bestünden trotz erfolgter Konsolidierung noch Überkapazitäten. Im Gegenteil, so der BDI, hätten die deutschen wehrtechnischen Unternehmen Überkapazitäten längst abgebaut und in einigen Bereichen Arbeitsgebiete sogar ganz aufgegeben.
Generell zustimmen könne man der Empfehlung der Kommission, national diejenigen Kernfähigkeiten zu erhalten, die sich mit dem künftigen Ausrüstungsbedarf der Bundeswehr begründen lassen und in denen Deutschland technologisch führend sei. Die empfohlene Umstrukturierung in europäische Kooperationen erfordere eine grenzüberschreitende Arbeitsteilung verbunden mit der Garantie für die europäischen Industriepartner, beliefert zu werden. Ohne eine solche Garantie, so der BDI, biete der Standort Deutschland für die Wehrtechnik keine Perspektive mehr.
Die wehrtechnische Industrie war in der Kommission nicht hinreichend vertreten. Sie habe gleichwohl mit ihrem Bericht - was die industriellen Belange betreffe - wichtige Ergebnisse präsentiert, räumte der BDI ein.
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