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BDI zu den neuen Exportbestimmungen für Dual-use Güter: Die Umsetzbarkeit in den Unternehmen steht an erster Stelle

Berlin (ots)  - Die deutsche Industrie begrüßt, dass Teile der
bisherigen deutschen Kontrollpraxis für Dual-use-Güter in der EU
vereinheitlicht und damit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der
deutschen Exportwirtschaft abgebaut werden. "Auch die neue
EU-Dual-use-Verordnung bleibt deutlich hinter dem Ziel einer
weitgehenden Harmonisierung zurück", so Ludolf von Wartenberg,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie
(BDI), anlässlich des Inkrafttretens der novellierten Verordnung und
der Außenwirtschaftsverordnung am Donnerstag. Die deutsche Industrie
erkenne Sinn und Zweck der Exportkontrolle von Dual-use-Gütern
uneingeschränkt an. Der Staat habe ein legitimes Kontrollinteresse,
das auch im Interesse der deutschen Industrie liege.
Das Ziel einer weitgehenden Harmonisierung der Exportkontrollen
für Dual-use-Güter sei mit der neuen Regelung nicht erreicht worden.
Auch in Zukunft müssten sich viele Unternehmen mit dem komplexen
Zusammenspiel EU-rechtlicher und nationaler Vorschriften
auseinandersetzen. Die Komplexität habe durch die Neuregelungen für
den Anwender noch zugenommen. Gerade für Mittelständler bedeute das
einen erheblichen administrativen Mehraufwand.
Die Industrie fordert die Bundesregierung auf, sich auf
europäischer Ebene für weitere Vereinfachungen im Verfahren
einzusetzen. "Gleichzeitig darf die deutsche Verwaltungspraxis nicht
zu einem deutschen Sonderweg führen, der die Unternehmen im
internationalen Wettbewerb benachteiligt", so Wartenberg.

Rückfragen bitte an:

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