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BDI: EU-Vorschlag für einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer sinnvoll
Berlin (ots)
BDI: EU-Vorschlag für einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer sinnvoll
- Für bessere Wettbewerbsfähigkeit internationaler Unternehmen - Systeme vereinheitlichen - Ersatz der Gewerbesteuer notwendig
15/2011
16. März 2011
"Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Steuerharmonisierung in der EU. Zentrales Ziel ist, die Systeme zu vereinheitlichen, nicht die Tarife." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Mittwoch in Berlin zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite Neubemessung der Körperschaftsteuer ("Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage")
Würde der Vorschlag umgesetzt, würden zahlreiche Hürden im Unternehmensteuerrecht abgebaut. Der Vorschlag greift laut BDI wesentliche Anliegen der Unternehmen auf: - Er soll eine freiwillige Alternative zu den nationalen Steuersystemen sein und diese nicht ersetzen. - Sein Ziel ist, die Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren, nicht die Steuersätze. Diese können die Mitgliedstaaten weiter selbst festlegen. - Er sieht eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung und zeitlich unbefristete Verlustvorträge vor. - Es soll künftig nur noch eine einzige Steuerbehörde als Anlaufstelle geben.
Der EU-Vorschlag alleine reiche aber nicht aus, unterstrich Schnappauf. Denn ungefähr die Hälfte der Steuerbelastung mache für Unternehmen nicht die Körperschaftsteuer aus, sondern die Gewerbesteuer: "Wenn die Bundesregierung es ernst meint, muss sie erst einmal die Gewerbesteuer ersetzen, die es in keinem anderen EU-Land gibt. Soweit ein Ersatz der Gewerbesteuer derzeit nicht realisierbar scheint, müssen zumindest strukturelle Reformschritte eingeleitet und die systemwidrigen ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer beseitigt werden."
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