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BDI lehnt Entflechtungspläne der Bundesregierung ab
Berlin (ots)
BDI lehnt Entflechtungspläne der Bundesregierung ab
- Verstoß gegen nationales und europäisches Recht - Neues Gutachten der Universität Tübingen belegt Rechtswidrigkeit - Standortnachteile für deutsche Unternehmen
31/2011
25. Mai 2011
"Der BDI lehnt den Plan der Bundesregierung ab, in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein missbrauchsunabhängiges Entflechtungsinstrument einzuführen. Dies wäre verfassungswidrig, europarechtswidrig und auch aus wettbewerbspolitischen Gründen verfehlt." So kommentierte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, das Ergebnis eines auf Anregung des BDI entstandenen Rechtsgutachtens, das der BDI am Mittwoch in Berlin vorstellte.
Das Gutachten haben die Professoren Martin Nettesheim und Stefan Thomas von der Universität Tübingen verfasst. Die Autoren stellen fest, dass die geplante Entflechtungskompetenz in das Eigentumsgrundrecht von Unternehmen und deren Anteilseignern eingreifen würde. "Die staatlich erzwungene Abgabe von Vermögensteilen verstößt gegen das Grundrecht auf Eigentum", heißt es im Gutachten. Die Regelung würde zudem gegen EU-Recht verstoßen.
Wettbewerbspolitisch wäre solch ein Instrument ebenfalls verfehlt: "Entflechtungsverfahren beseitigen Effizienzen bei erfolgreichen Unternehmen und dämpfen die Investitionsbereitschaft." Bei einer Entflechtung drohe der Verlust von eingesetztem Kapital und erzielten Forschungs- und Entwicklungserfolgen.
"Eine Entflechtungsregelung, die ohne Missbrauchstatbestand eines Unternehmens greift, wäre ein gravierender Standortnachteil für Deutschland", warnte Mair. Allein die Größe eines Unternehmens könne kein Beurteilungsmaßstab sein. Mair: "Marktbeherrschung ist kein Fremdkörper im marktwirtschaftlichen System. Sie kann auch das Ergebnis besserer Leistungen sein. Zum Problem wird sie nur, wenn sie missbraucht wird."
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