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Wirtschaft kritisiert überzogene Strafvorschriften im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
Berlin (ots)
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Angesichts des heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beratenen "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes" machen die Wirtschaftsverbände auf eine Verschärfung von Strafvorschriften aufmerksam. So soll nunmehr bereits dann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EURO geahndet werden kann, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt nicht oder teilweise nicht entrichtet. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs sah zumindest noch die vorsätzliche Nicht-Zahlung vor.
Damit drohen Unternehmen künftig selbst dann schon bestraft zu werden, wenn sie beispielsweise aufgrund von Rechenfehlern nicht vollständig zahlen oder es zu unbeabsichtigten Verzögerungen bei der Überweisung kommt. Bereits die ursprüngliche Fassung sei nicht nachvollziehbar gewesen, so die Wirtschaftsverbände, da die Finanzverwaltung über die Instrumente des Säumnis- oder Verspätungszuschlags verfüge. Die jetzt erneut verschärfte Version verstoße aber eindeutig gegen rechtsstaatliche Prinzipien und sei unverhältnismäßig.
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