BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Energiebesteuerung in Europa noch nicht harmonisiert
Berlin (ots)
Unter Spanischer Ratspräsidentschaft wird am 20. Juni 2002 der ECOFIN-Rat über Vorschläge zu Leitlinien der Energiebesteuerung beraten. "Diese Leitlinien sehen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Energiebesteuerung von 1997 vor. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie wird berücksichtigt und die Leistungen der Industrie in der Klimavorsorgevereinbarung werden grundsätzlich anerkannt", sagte Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Wichtig sei die Anerkennung von Steuerentlastungen als Gegenleistungen für die Teilnahme an Klimavorsorgevereinbarungen, aber auch die Ausnahmen bei der Verwendung von Energieträgern als Rohstoff sowie bei Stoffumwandelungsprozessen. Diese Ansätze müssten konsequent weiterentwickelt und praktikabel ausgestaltet werden, so v. Wartenberg.
Allerdings sei mit den gegenwärtigen Vorschlägen die Gefährdung deutscher Unternehmen durch Wettbewerbsverzerrungen nicht gebannt, weil mit der Einführung von Mindeststeuersätzen eine Harmonisierung der Energiebesteuerung nicht erreicht werde. Erfahrungsgemäß steige nach Einführung und Erhöhung von Mindeststeuersätzen das Steuerniveau. Darüber hinaus würden die langfristigen Übergangsregelungen für andere Mitgliedsstaaten bereits bestehende Benachteiligungen deutscher Unternehmen, insbesondere gegenüber dem Transportgewerbe und der erdgasverwendenden Industrie, verfestigen.
Ziel müsse es sein, das Steuerniveau für Unternehmen nicht zu erhöhen, sondern auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau festzusetzen. Nur so könne ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. "Durch höhere Energiesteuern werden letztlich den Unternehmen Mittel für Investitionen und für bessere Technologien entzogen", warnte v. Wartenberg. "Die deutsche Industrie nimmt durch die Klimavorsorgevereinbarung eine weltweite Vorreiterrolle bei der Reduzierung der Treibhausgase ein, die nicht durch die Erhöhung von Energiesteuern gefährdet werden darf."
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