BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI zu steuerlichen Entlastungen für Unternehmen: "Die Sofortmaßnahmen sind unverzichtbare erste Reaktionen auf die Corona-Epidemie"
Berlin (ots)
zur Abfederung der drastischen Auswirkungen der Coronakrise hat der BDI gegenüber der Bundesregierung weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen eingefordert. BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Die bereits verabschiedeten steuerlichen Sofortmaßnahmen sind unverzichtbare erste Reaktionen auf die Corona-Epidemie"
"Die von der Bundesregierung bereits verabschiedeten steuerlichen Sofortmaßnahmen sind unverzichtbare erste Reaktionen auf die Effekte der Corona-Epidemie. Weitere steuerliche Anpassungen sind notwendig, um die Liquidität und den weiteren Bestand von Unternehmen nachhaltig zu sichern. Dabei geht es vor allem auch darum, die Wirtschaft über einen Zeitraum der Ungewissheit zu bringen, damit die Unternehmen nach der Krise best- und schnellstmöglich wieder am Standort Deutschland in die Zukunft investieren können.
Kurzfristige Liquidität würde in erster Linie durch eine Verschiebung der Lohnsteuerzahlungen geschaffen. Dies ist eine Liquiditätsspritze, welche die Unternehmen am Leben hält. Trotz eines massiven Einbruchs von Umsatz und Cashflow müssen die Unternehmen Löhne und Gehälter und die darauf fällige Lohnsteuer bezahlen. Mit der Verschiebung gewinnt die Wirtschaft notwendige Zeit, um die Krise zu bewältigen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Zielführend ist es, die steuerliche Verlustverrechnung für alle Unternehmen zu verbessern, die in diesem Jahr größere Verluste erleiden. Der Gesetzgeber sollte die bestehenden Regelungen zum Verlustabzug angesichts der Krise erweitern. - Darüber hinaus ist auch nach der akuten Krise eine Stärkung der Unternehmen notwendig, wenn die Unternehmen ihre Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen. Hierzu muss die Steuerbelastung der Unternehmen von dem derzeitigen Höchstniveau auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent gesenkt werden und eine Modernisierung der Unternehmenssteuern erfolgen."
Das Acht-Punkte-Steuerplan zur Bewältigung der Corona-Krise finden Sie hier: https://bdi.eu/publikation/news/acht-punkte-steuerplan-zur-bewaeltigung-der-corona-krise/
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