ots.Audio: Erben und vererben: Weitsicht zahlt sich für alle aus
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Bonn (ots)
Anmoderation:
Nie zuvor gab es in Deutschland so viel zu erben wie heute. Pro Jahr werden ca. 130 Milliarden Euro vererbt und natürlich auch geerbt Rund die Hälfte davon wird Form von Immobilieneigentum an die nächste Generation weitergegeben. Die eigenen vier Wände stehen also hoch im Kurs, wenn es darum geht, Vermögen über Generationen zu erhalten. Die heutigen Immobilienbesitzer sind in der Mehrzahl bereits im Rentenalter Zeit also, sich Gedanken zu machen, wer die Immobilie nach dem Tod besitzen soll.
Beitrag: Erben und Vererben - ein Thema mit jeder Menge Konfliktpotential. Mancher Verstorbene würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, was nach seinem Tod geschieht. Da zerren Verwandte einander vor Gericht, fechten Testamente an oder räumen heimlich die Wohnung des Verstorbenen leer. Und Streit gibt es durchaus auch in zuvor friedlich-harmonischen Familien. Zu Beginn des Jahres ist in Deutschland ein neues Erbrecht in Kraft getreten. Ein guter Anlass, über das Familienerbe nachzudenken und die Erbfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln. Doch nur rund ein Viertel der Erblasser hinterlassen eine entsprechende Verfügung und regeln die Erbfolge selbst.
Drei O-Töne (29 Sek.)
Wer frühzeitig Vermögen überträgt und ein wasserdichtes Testament verfasst, erspart seinen Lieben Ärger mit dem Fiskus und ungeliebten Verwandten. Doch was passiert eigentlich ohne Testament mit dem Haus oder der Wohnung? Dann geht der Nachlass an alle Erbberechtigten, die den Wert unter sich aufteilen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann eine Versteigerung der Immobilie beantragen. Der Erlös ist dabei aber oft niedriger, als bei einem normalen Verkauf. Was das konkret bedeuten kann, erläutert Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse:
(O-Ton 1: Angelika Sosnowski): Ein Ehepaar mit zwei Kindern besitzt eine selbst genutzte Immobilie, die beiden zur Hälfte gehört. Liegt kein Testament vor, erbt die Frau beim Tod ihres Ehemannes die Hälfte und die Kinder je ein Viertel. Die Witwe kann dann Entscheidungen über die Immobilie nicht ohne Zustimmung der Kinder treffen. Die können darüber hinaus von ihrer Mutter eine anteilige ortsübliche Miete fordern.
Das lässt sich vermeiden, wenn der Verstorbene in seinem Testament seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat. Wenn dann die Kinder auf ihrem Pflichtteil bestehen, muss die Witwe die Immobilie nach dem neuen Erbrecht nicht verkaufen, sondern kann ihre Zahlungen stunden - und die Miterben so auf später vertrösten. Ein Tipp der Bausparexpertin:
(O-Ton 2: Angelika Sosnowski): Das nötige Kapital um mögliche Miterben auszuzahlen, lässt sich auch mit einem Bausparvertrag aufbauen. Guthaben und Bauspardarlehen inklusive der staatlichen Förderungen können genutzt werden, da die Auszahlung der Pflichtteilberechtigten auch zu den wohnungswirtschaftlichen Zwecken zählt.
Bei kluger und vor allem rechtzeitiger Planung können die Erben auch dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Angelika Sosnowski:
(O-Ton 1: Angelika Sosnowski): Eine Option ist, die Immobilie per Schenkung an die nächste Generation zu übertragen. So wird der Nachlass verringert und damit auch die Steuerlast für die Erben. Nach dem neuen Recht werden solche Geschenke auf den Pflichtteil des Erbes nur dann voll angerechnet, wenn die Schenkung weniger als ein Jahr zurückliegt. Pro abgelaufenem Jahr verringert sich der Satz um jeweils 10 Prozent.
Natürlich will eine solche Schenkung gut überlegt sein - besonders wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt. Hier kann - und sollte - ein Fachanwalt für Erbrecht kompetente Hilfestellung geben.
Nahe Verwandte können auch Steuern sparen, wenn sie die bislang vom Verstorbenen bewohnte Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst nutzen. Sie ist dann von der Erbschaftssteuer befreit. Für den Ehegatten gilt diese Steuervergünstigung unabhängig von der Größe der Wohnfläche. Kinder und Enkel erben die Immobilie nur dann steuerfrei, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.
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