Jeder hat was zu vererben! Hilfe im Erbrecht-Dschungel
2 Audios
- 190409_BmE_Vererben.mp3
MP3 - 2,2 MB - 02:24Download - 190409_OTP_Vererben.mp3
MP3 - 2,3 MB - 02:29Download
Ein Dokument
Bonn (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Laut einer aktuellen EMNID-Umfrage haben nur rund 30 Prozent der Deutschen ein Testament. Klar, wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? Viele denken, dass es noch Zeit hat, seinen Nachlass zu regeln oder sagen schlichtweg, dass sie nichts zu vererben haben. Aber jeder hat ein Vermögen, um das sich am Ende vielleicht die Angehörigen streiten. Mehr dazu von Oliver Heinze.
Sprecher: Auch wenn es die allermeisten vor sich herschieben: Es ist wichtig, sich frühzeitig zu fragen, wem man was vererben will, sagt Anja Maultzsch von der Postbank.
O-Ton 1 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Wenn ich kein Testament habe oder auch einen Erbvertrag, dann gebe ich die Entscheidung darüber, wie mein Erbe verteilt wird, aus der Hand. Dann entscheidet ganz klar das Erbrecht. Und da sollte sich doch jeder fragen: Will ich das, oder ist mir mein Erbe nicht so viel wert, dass ich entscheide, was damit passiert?"
Sprecher: Oft kann so ein ungeregeltes Erbe nämlich für den Begünstigten zu einer finanziellen Belastung werden - vor allem, wenn Immobilien mit im Spiel sind.
O-Ton 2 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Viele Eigentümer können den Wert ihrer eigenen Immobilie gar nicht einschätzen. Gerade in den letzten Jahren sind ja die Immobilienpreise enorm gestiegen - auch bei den Bestandsimmobilien. Das kann letzten Endes dazu führen, dass die Erben Steuern auf ihren Nachlass zahlen müssen, weil der Wert des Erbes den Freibetrag übersteigt. Dem kann man aber vorbeugen, indem man zu Lebzeiten Teile seines Vermögens schon weitergibt, zum Beispiel im Rahmen einer Schenkung."
Sprecher: Stichwort: "mit der warmen Hand." Aber trotzdem sollte man sich um eine klare testamentarische Regelung bemühen. Ein Modell ist bei eher bequemen Menschen mit Hang zu unkomplizierten Lösungen sehr beliebt: Das Berliner Testament.
O-Ton 3 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Gerade bei Verheirateten, da bestimmen sich beide gegenseitig als Alleinerben. Aber das ist zu kurz gedacht, denn wenn dann zum Beispiel der Ehemann als erstes verstirbt, dann erbt die Ehefrau alles."
Sprecher: Und die Kinder erben dann alles auf einen Schlag, wenn auch der zweite Elternteil stirbt.
O-Ton 4 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Dann kann es passieren, dass den Kindern der persönliche Freibetrag gegenüber einem seiner Elternteile verloren geht, sodass beim Eintreten der Erbschaft eine hohe Steuerbelastung anfallen kann, weil der Freibetrag dann überschritten ist. Und, was viele überhaupt gar nicht beachten: Es besteht die Gefahr, dass der Erbteil der Kinder für Pflegekosten aufgezehrt wird, falls der letztlebende Elternteil zum Pflegefall wird."
Sprecher: Wie das perfekte Testament aussieht, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den individuellen Lebensumständen ab - fest steht nur:
O-Ton 5 (Anja Maultzsch, 00 Sek.): "Je früher man sich damit befasst, desto besser. Nur: Lassen Sie die Finger von Testament-Vorlagen aus dem Internet. Standardvordrucke sind deshalb echt die falsche Lösung. Ich rate jedem, immer zum Notar zu gehen oder auch zum Fachanwalt für Erbrecht und sich da in aller Ruhe über die ganzen Möglichkeiten beraten zu lassen, weil, das Erbrecht bietet mehr Gestaltungsräume als man gemeinhin denkt."
Abmoderationsvorschlag:
Jeder hat etwas zu vererben und sollte schon heute dafür sorgen, dass nach dem Tod der Nachlass geregelt ist. Sonst droht die Gefahr, dass es Streit unter den Angehörigen gibt oder die Erben vielleicht unnötige Steuern zahlen müssen. Mehr Infos unter www.postbank.de.
Pressekontakt:
Postbank
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Iris Laduch
Telefon: 0228-920 12102
eMail: iris.laduch@postbank.de
Original-Content von: Postbank, übermittelt durch news aktuell