Postbank: Private Überweisungen in EU-Länder zukünftig zum Nulltarif
Bonn (ots)
- Auslandszahlungsverkehr wird einfacher und günstiger - Fristgerechte Umsetzung der EU-Verordnung zum 1. Juli - IBAN und BIC machen's möglich
Ab 1. Juli 2003 sind bei der Postbank alle Überweisungen innerhalb der Europäischen Union für Privatkunden kostenlos. Pünktlich zur Sommerreisezeit können die vier Millionen Girokunden der Bonner Bank dann die Rechnung für ihr Ferienhaus in der Toskana ebenso zum Nulltarif begleichen wie für den Mietwagen an der Algarve. Die Postbank setzt damit nicht nur die entsprechende EU-Verordnung fristgerecht um, sondern geht noch zwei Schritte weiter: Ab dem 1. Juli 2003 führt sie Überweisungen auch in die EU-Länder kostenlos aus, in denen der Euro nicht amtliche Währung ist. Auch Überweisungen, die die in der EU-Verordnung festgelegten 12.500 Euro überschreiten oder auf eine andere Währung als Euro lauten, wickelt die Postbank zukünftig in alle EU-Länder entgeltfrei ab.
Voraussetzung ist, dass die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) sowie die internationale "Bankleitzahl" BIC (Bank Identifier Code) angegeben sind. Die Überweisungen vom Girokonto in EU-Länder sind entgeltfrei, egal ob der Auftrag online oder per Beleg eingereicht wird.
Auch die Konditionen für Überweisungen in das übrige Ausland werden ab Juli bei der Postbank einfacher und transparenter: Ab dann berechnet sie für online im Internet erteilte Aufträge einen Pauschalpreis von 1,50 Euro und 8,50 Euro für einen Auftrag per Beleg.
Auslandszahlungsverkehr wird einfacher und günstiger
Bereits seit Jahren wickeln die Kunden der Postbank ihren Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands mit dem Kontomodell "Postbank Giro plus" entgeltfrei ab. Bisher waren Auslandszahlungen aufwendig und oft mit hohen Kosten für den Kunden und die Bank verbunden, da sich die Systeme der Kreditinstitute innerhalb Europas unterschieden. Durch die Nutzung von IBAN und BIC können die Banken den internationalen Zahlungsverkehr nun aber automatisiert und damit günstiger erledigen.
Um die Abwicklung zu vereinheitlichen und die Kundenentgelte zu reduzieren haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2001 eine EU-Verordnung erlassen. Danach dürfen ab dem 1. Juli 2003 für grenzüberschreitende Überweisungen in EU-Länder nur noch die Entgelte erhoben werden, die die Bank für eine vergleichbare Inlandsüberweisung in Rechnung stellt. Voraussetzung ist, dass der Auftrag IBAN und BIC trägt, in Euro ausgestellt wurde und den Betrag von 12.500 Euro nicht überschreitet.
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