Scheibe eingefroren? Was Autofahrer jetzt nicht machen sollten
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Seit der vergangenen Nacht hat der Winter Hessen im Griff. Wer jetzt mit dem Auto los will, muss zunächst den Wagen von Schnee und Eis befreien. Dabei gilt: erst wenn die Sicht rundum gewährleistet ist und auch Kennzeichen und Beleuchtung frei sind, darf der Fahrer starten.
"Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht", so Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. "Wegen der fehlenden Rundumsicht ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen."
Autofahrer sollten beim Räumen ihres Pkw auch Dach und Motorhaube von Schnee befreien. Anderenfalls können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch herunterfallenden Schnee gefährdet werden.
Ist die Scheibe zugefroren, müssen Autofahrer zum Eiskratzer greifen. Auf spezielles Auftau-Spray sollte aus Umweltgründen verzichtet werden. Keinesfalls sollten Halter ihre Scheibe mit heißem Wasser versuchen aufzutauen. In der Regel endet diese Prozedur mit einer durch den Temperaturschock gesprungenen Scheibe. Wer das Auftauen beschleunigen will, kann sich stattdessen mit einer auf das Armaturenbrett gelegten Wärmflasche behelfen.
Verboten ist übrigens das warm laufen lassen des Motors. Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Zudem drohen Schäden an der Motorentechnik.
Wer sich morgendliches Kratzen ersparen möchte, kann zu Frostschutzfolien greifen, die außen auf die Scheibe gelegt werden. Fahrzeugbesitzer ohne Garage können zudem auf eine programmierbare Standheizung zurückgreifen. So ist der Wagen beim Start bereits eisfrei und vorgewärmt.
Jeder Autofahrer sollte spätestens jetzt neben dem Eiskratzer einen Lederschwamm oder ein Trockentuch im Fahrzeug haben. Von innen beschlagene Scheiben sind damit im Handumdrehen wieder frei.
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