Alle Storys
Folgen
Keine Story von ADAC Hessen-Thüringen e.V. mehr verpassen.

ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Blindflug im Herbst
ADAC: So sollten sich Autofahrer bei Nebel verhalten

Blindflug im Herbst / ADAC: So sollten sich Autofahrer bei Nebel verhalten
  • Bild-Infos
  • Download

Ein Dokument

Laub, Nebel, Nässe und Dunkelheit – im Herbst müssen sich alle Verkehrsteilnehmer wieder auf schwierigere Fahrbedingungen einstellen. Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden sind die Hauptgründe für schwere Unfälle. Plötzlich auftretender Nebel ist dabei für Autofahrer besonders gefährlich.

Schlechte Sicht und der ständige Blick in die weiße Nebelwand können dazu führen, dass Autofahrende im Nebel schneller ermüden. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten helfen dabei die Augen zu entlasten und die Fahrt sicherer zu machen. Wichtig ist die richtige Nutzung der Beleuchtung.

Richtige Beleuchtung

Nebelscheinwerfer dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sie streuen das Licht flach über die Straße und verbessern so die Sicht. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. „Auf das Einschalten des Fernlichts sollte bei Nebel verzichtet werden“, erklärt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern verschlechtert das Fernlicht die Sicht der Autofahrer noch zusätzlich, da die feinen Wassertröpfchen das Licht reflektieren.“

Sichtweite unter 50 Meter

Nebelschlussleuchten werden heute in allen modernen Autos verbaut. Sie dienen dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen und das Auto frühzeitig sichtbar zu machen. Da sie bei falscher Nutzung andere Verkehrsteilnehmer blenden können, gilt es für den Einsatz bestimmte Vorgaben zu beachten: Nebelschlussleuchten dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite auf der Straße aufgrund des Nebels weniger als 50 Meter beträgt. Bei dieser geringen Sichtweite erlaubt der Gesetzgeber zudem nur eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Leitpfosten am Straßenrand geben Auskunft darüber, wie weit die Distanz ist. Auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.

Automatisches Fahrtlicht

Wichtig für Autofahrer mit „Auto-Licht“-Funktion: „Auch die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter in der Regel nicht erkennen. Das Abblendlicht sollte daher bei schlechten Sichtverhältnissen manuell eingeschaltet werden“, so Oliver Reidegeld. „Nebel, Rauch oder starker Regen treten häufig bei gleichzeitiger relativer Helligkeit auf und werden deshalb von den automatischen Sensoren nicht erkannt.“ Da Tagfahrlicht nur die Leuchten vorne am Auto nutzt, sollte im Herbst und Winter generell das Abblendlicht genutzt werden.

Faustregel: Geschwindigkeit = Mindestabstand

Gerade in der dunklen Jahreszeit sollten Autofahrer mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein, um bei schlechten Sichtverhältnissen rechtzeitig reagieren zu können. Im Herbst gilt daher folgende Faustregel: Der Mindestabstand zum vorfahrenden Fahrzeug sollte der gefahrenen Geschwindigkeit in km/h entsprechen. Das heißt: bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten.

Einen O-Ton zu der Meldung finden Sie auf Hessen-Thüringen (adac.de)

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Unternehmenskommunikation
Lyoner Straße 22
60521 Frankfurt am Main
T +49 69 66 07 85 00
 presse@hth.adac.de
 adac.de/hth
V.i.S.d.P.:
Cornelius Blanke, Pressesprecher
 cornelius.blanke@hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht