Flottes Gespann
ADAC gibt Tipps zum Fahren mit Anhänger
Ein Dokument
Flottes Gespann
ADAC gibt Tipps zum Fahren mit Anhänger
Ob Baumaterialien, das eigene Boot oder der Wohnanhänger, die Transportmöglichkeiten mit Anhänger sind praktisch und vielfältig. Bei Beladung, Fahrverhalten und Führerschein gibt es jedoch einiges zu beachten.
Richtig beladen
Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, sollte genug Zeit in die richtige Beladung investieren. Diese ist entscheidend für sicheres Fahren. Eine falsche Gewichtsverteilung verändert die Fahrdynamik deutlich und kann zum Kontrollverlust und zum Schleudern des Gespanns führen.
„Verantwortungsvolles Beladen ist für die Sicherheit im Straßenverkehr unerlässlich. Das gilt nicht nur für große und schwere Anhänger wie zum Beispiel Wohnwagen, Bootstrailer oder Pferdeanhänger. Schon bei kleinen, leichten und ungebremsten Anhängern kann die Überladung oder falsche Beladung schlimme Folgen haben“, erklärt Wolfgang Lange, ADAC Fahrsicherheitstrainer. Schwere Lasten sollten unbedingt über der Achse des Anhängers transportiert werden, auf keinen Fall zu weit vorne oder hinten. Nur so kann eine optimale Straßenlage gewährleistet und eine bestmögliche Bremswirkung erzielt werden.
Die im Fahrzeugschein eingetragene zulässige Stützlast und die des Anhängers sollten beim Beladen möglichst ausgeschöpft, keinesfalls aber überschritten werden. Lasten auf Anhängern sind zudem so zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen oder herabfallen können. Ragt die Ladung nach hinten hinaus, muss das Gespann mit einer speziellen Markierung gekennzeichnet sein.
Fehlende Fahrpraxis
Da Wohnwagen oder Bootstrailer meist nur in der Sommerzeit bewegt werden, fehlt vielen Autofahrern die Fahrpraxis. Gerade das Rangieren und Rückwärtsfahren haben es in sich. „Wer lange nicht mehr oder noch nie mit Anhänger gefahren ist, sollte sich vor der nächsten Fahrt unbedingt mit den veränderten Fahreigenschaften eines Gespanns vertraut machen. Um im Ernstfall richtig auf Gefahrensituationen in Kurven oder bei Nässe reagieren zu können, empfiehlt sich ein ADAC Fahrsicherheitstraining“, erklärt Wolfgang Lange.
Selbst geringe Veränderungen der Witterungsbedingungen wie Wind oder Nässe können die Fahrdynamik stark beeinflussen. Große Fahrzeuge, wie Wohnanhänger bieten eine größere Angriffsfläche für Windböen. Bei starkem Seitenwind kann das Gefährt schnell ins Schlingern kommen. Ist das der Fall sollte die Geschwindigkeit durch leichtes Bremsen vorsichtig verringert werden. Hektisches Gegenlenken gilt es zu vermeiden.
Da sich der Bremsweg beim Fahren mit Anhänger um bis zu 50 Prozent verlängern kann, sollten Autofahrer mit einem Gespann besonders vorausschauend fahren. Zudem sollte das Tempolimit nicht überschritten werden. Für das Fahren mit Anhänger gilt eine generelle Tempobeschränkung von 80 km/h. Mit einer speziellen Zulassung kann die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h angehoben werden.
Grundvoraussetzung Führerschein
Nicht jeder Führerschein ist auch zum Führen jedes Anhängers geeignet. Bevor Autofahrer sich einen Hänger zulegen, sollten sie zuerst ihre Fahrerlaubnis überprüfen. Ob für die Fahrt mit einem Pkw-Anhänger die Führerscheinklasse B, B 96 oder BE benötigt wird, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
Für den kleinen, ungebremsten Anhänger (bis 750 Kilo zulässiges Gesamtgewicht) genügt der Führerschein der Klasse B. Für Wohnwagengespanne oder Bootstrailer ist sehr häufig der Führerschein B 96 ausreichend, wenn die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger die zugelassene Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm nicht überschreitet. Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt den Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse gezogen werden.
Pressekontakt
Maike Höpp
T +49 69 66 07 85 05
ADAC Hessen-Thüringen e.V. Unternehmenskommunikation Lyoner Straße 22 60521 Frankfurt am Main T +49 69 66 07 85 00 presse@hth.adac.de adac.de/hth
V.i.S.d.P.: Cornelius Blanke, Pressesprecher cornelius.blanke@hth.adac.de
Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht