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Gefahr von oben
Autofahrer sollten bei der Parkplatzwahl auf Bäume achten

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Gefahr von oben

Autofahrer sollten bei der Parkplatzwahl auf Bäume achten

Herbstzeit ist Kastanienzeit. Während Kinder die Rosskastanien zum Basteln von lustigen Figuren verwenden, haben Autofahrer an der braunen Baumfrucht oftmals weniger Spaß. Denn Kastanien können teure Dellen in der Karosserie verursachen.

Wer haftet für Kastanien-Dellen?

„Ob Kastanien, Eicheln oder Walnüsse, im Herbst können herabfallende Baumfrüchte für Schäden auf Motorhaube oder Autodach sorgen. Um Dellen im Fahrzeug zu vermeiden, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer bei der Parkplatzsuche besonders wählerisch sein“, rät Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Der Blick nach oben lohnt sich, denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind dazu verpflichtet Warnschilder aufzustellen, oder Schadenersatz zu übernehmen, wenn herunterfallende Kastanien Schäden am Fahrzeug verursachen.

Herabfallende Kastanien und Co. werden durch verschiedene Gerichtsurteile als „allgemeines Lebensrisiko“ bewertet. Anders als bei morschen Ästen, die auf das Fahrzeug krachen, können die Besitzer der Bäume nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn herunterfallende Kastanien Schäden am Auto verursachen. Fallende Baumfrüchte sind ein natürliches Ereignis, das von Autofahrer vorhergesehen werden muss. Schäden durch Kastanien oder ähnliches sind demnach selbst verschuldet.

Versicherungsschutz

Stellt man einen Schaden am Auto durch herabfallende Kastanien fest, kann man sich an seine Versicherung wenden. Allerdings kommt eine bestehende Teilkaskoversicherung in der Regel nur für solche Schäden auf, die durch Sturmböen verursacht wurden. Damit die Versicherung einspringt muss jedoch nachweislich eine Windstärke von mindestens 8 vorherrschen. Auskünfte darüber, ob ein Sturm an dem jeweiligen Ort und zu der Zeit vorlag, können vielfach nur durch den Wetterdienst erteilt werden. Kurzgutachten zur Vorlage bei der Versicherung können jedoch kostspielig werden. Bei normalem Herbstwetter zahlt die Teilkaskoversicherung nicht.

Eine Vollkaskoversicherung deckt einen Schaden durch Kastanienschlag in der Regel nur ab, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, das plötzlich auftritt. Dann wird der Schaden per Definition als Unfallschaden gehandelt. Je nach Schaden sollten Fahrzeugbesitzer abwägen, ob sie den Schaden selber zahlen oder ihre Versicherung mit jeweiliger Selbstbeteiligung nutzen. Mögliche Hochstufungen können sich nachteilig für den Fahrzeughalter auswirken.

Tipps zum Parken im Herbst:

  • Bäume meiden: Parkplätze so auswählen, dass das Auto nicht direkt unter großen Bäumen steht.
  • Schutz von oben: Falls möglich Garagen, Überdachungen oder Parkhäuser nutzen.
  • Autoabdeckung: Eine Abdeckung schützt das Auto vor Eicheln und anderen Umwelteinflüssen.
  • Scheibenabdeckung: Spezielle Schutzhüllen für die Windschutzscheibe schützen die Scheibe und sind einfach anzubringen.
  • Versicherung überprüfen: Stellt sicher, dass die Auto-Versicherung mögliche Herbst-Schäden abdeckt.

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Unternehmenskommunikation
Lyoner Straße 22
60521 Frankfurt am Main
T +49 69 66 07 85 00
 presse@hth.adac.de
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V.i.S.d.P.:
Oliver Reidegeld, Pressesprecher
 oliver.reidegeld @hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht