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Glühwein & Punsch nur ohne Auto
Für den Weihnachtsmarktbesuch lieber auf Bus & Bahn setzen

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Glühwein & Punsch nur ohne Auto

Für den Weihnachtsmarktbesuch lieber auf Bus & Bahn setzen

Die Vorweihnachtszeit hat begonnen und zieht zahlreiche Besucherinnen und Besucher auf Weihnachtsmärkte in ganz Thüringen. Regionale Köstlichkeiten und alkoholhaltige Getränke laden zum entspannten Beisammen sein ein. Was nach einer tollen Kombination für kalte Dezembertage klingt, kann am Steuer richtig gefährlich werden.

Feuchtfröhlicher Weihnachtsmarktbesuch

Ob Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle, oft wird unterschätzt, dass die alkoholhaltigen Heißgetränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor nicht. „Entgegen der weitläufigen Meinung ist eine üppige Mahlzeit kein Freifahrtschein für übermäßigen Alkoholgenuss. Statt zu überlegen, ob ich mit einem Getränk mehr noch unter der Promillegrenze bleibe, sollte ganz auf Alkohol am Steuer verzichtet werden. Wer fährt, trinkt nicht!“, mahnt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Wie stark alkoholhaltige Getränke auf einzelne Personen wirken, hängt von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab.

Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark beeinträchtigt. Bereits kurze Gespräche, Radiomeldungen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den Fahrer stark ablenken.

Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr erwischt werden, erhalten einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer sich mit dem E-Scooter auf den Heimweg vom Weihnachtsmarkt macht, sollte daher aufpassen. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.

Die schönsten Weihnachtsmärkte in der Region

Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte, sollte am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. So lassen sich die leckeren Heißgetränke gleich viel besser genießen.

Eine Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte in Thüringen gibt es unter: Thüringens schönste Weihnachtsmärkte | ADAC

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

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