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Helfen statt gaffen
Die Strafen drohen Gaffern im Straßenverkehr

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Helfen statt gaffen

Die Strafen drohen Gaffern im Straßenverkehr

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei rund 2,5 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen – häufig mit Verletzten am Unfallort. Je früher die Rettungskräfte vor Ort eintreffen, desto größer die Chance, den Verletzten helfen zu können. Das Problem: Immer wieder behindern Gaffer den Verkehrsfluss oder stehen den Helfern an der Unfallstelle im Weg. Vielen ist nicht bewusst, dass sie damit das Leben der Unfallopfer gefährden.

Sensationslust im Straßenverkehr

Statt Platz für Rettungskräfte zu machen oder Unfallopfern direkt zu helfen, steht für viele Gaffer die Sensationslust im Vordergrund. Sie nehmen das Geschehen am Unfallort mit dem Handy auf und stellen die Aufnahmen ins Netz, wo sie danach häufig weiter geteilt werden.

Immer wieder berichten Helfer zudem von aggressivem Verhalten, wenn sie Schaulustige auffordern, den Unfallort zu verlassen oder das Smartphone wegzustecken. Oft lassen sie sich selbst mit Hilfe der Polizei nur schwer vertreiben.

Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC sieht eine Gefahr in diesem Trend: „Wer sich so verhält, handelt rücksichtslos und ignorant. In einer solchen Situation Erste Hilfe zu unterlassen oder Rettungskräfte zu behindern, gefährdet das Leben der Verletzten. Verkehrsteilnehmer sollten sich immer bewusstmachen, wie schnell sie selbst Opfer werden können und wie wichtig dann schnelle Hilfe für sie ist.“

Gefahr für andere

Doch nicht nur das direkte Behindern der Rettungskräfte kann gefährliche Folgen haben. Statt den Verkehrsfluss zu erhalten, gehen viele Verkehrsteilnehmer auch auf der Gegenfahrbahn immer wieder vom Gas, um die Unfallszenen im Straßenverkehr zu beobachten. Durch langsames Fahren oder abruptes Bremsen sorgen sie so für gefährliche Verkehrssituationen und verursachen unnötige Staus, die Auffahrunfälle zur Folge haben können.

Strafen für Gaffer

Gaffen ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen hohe Geldstrafen, in schweren Fällen sogar bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.

Dafür können Schaulustige belangt werden:

  • „Gaffen“: Bei unverhältnismäßiger Sensationslust an einem Unfallort kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit Bußgeldern von 20 bis 1.000 Euro geahndet werden kann.
  • Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unfällen keine Hilfe leistet oder Rettungskräfte behindert, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.
  • Fotografieren oder Filmen am Unfallort: Gaffer, die Verletzte und verunglückte Fahrzeuge fotografieren oder filmen, begehen eine Straftat und müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Oliver Reidegeld, erklärt: „Es ist dabei egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme und der fehlende Respekt vor der Hilflosigkeit anderer Menschen.“

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

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Unternehmenskommunikation
Lyoner Straße 22
60521 Frankfurt am Main
T +49 69 66 07 85 00
 presse@hth.adac.de
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V.i.S.d.P.:
Oliver Reidegeld, Pressesprecher
 oliver.reidegeld @hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

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